ich habe da mal einige Verständnisfragen zur Bilanzierung und GuV. Die Fragen sind in einer Diskussion im Kontext von „Gewinnthesaurierung und Steuern“ aufgekommen.
1) Ein fiktiver „mini“ Metallbearbeitungsbetrieb die Muster GmbH besitzt ausschließlich eine Drehbank (vollständig abgeschrieben) und hat damit im GJ. Leistungen in einem Wert von 10.000€ erbracht und vollständig von den Kunden vergütet bekommen (Kosten für Miete, Strom, Transport, Lohn usw. werden nicht betrachtet, Material wurde vom Kunden gestellt). Am Ende des GJ. wird für 10.000€ eine Fräsmaschine gekauft.
2) Eine „mini“ Immobilienfirma die Hochhaus GmbH besitzt ein gebrauchtes Einfamilienhaus (Kaufpreis 100.000€) und hat dadurch Mieteinnahmen im GJ. in Höhe von 10.000€. (Weitere Kosten z.B. Finanzierung werden nicht betrachtet). Am Ende des GJ. wird für 10.000€ eine Garagenanlage an einem anderen Standort gekauft.
Die Frage ist, wie groß ist der Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag?
In meinem Verständnis sind Fall 1 und 2 im Großen und Ganzen identisch.
Vermutung zu 1)
Umsatz 10.000,00 €
- Abschreibungen der Fräsmaschine (linear über 15 Jahre) 666,66 €
= zu versteuernder Gewinn 9.333,34 €
- Steuern (ca. 30%*) 2.800,00 €
= Jahresüberschuss 6.533,34 €
Vermutung zu 2)
Umsatz 10.000,00 €
- Abschreibungen Haus exklusive Grundwert (80.000€ über 50 Jahre?) 1.600,00€
- Abschreibungen Garagen exklusive Grundwert (8.000€ über 50 Jahre?) 160,00€
= zu versteuernder Gewinn 8.240,00€
- Steuern (ca. 30%*) 2.472,00 €
= Jahresüberschuss 5.768,00 €
* Die Steuern werden mit 14% Gewerbe- und 16% Körperschaftssteuer inkl. Solidaritätszuschlag angenommen.
Stimmen soweit die Ausführungen? Was ist mit dem Grundwert (jeweils mit 20% angenommen) bei den Immobilien?
Das würde bedeuten, dass eine Gewinnthesaurierung nicht vollständig möglich ist. Da von den „Neuanlagen“ lediglich die Abschreibungen gewinnmindern aufgefasst werden und nicht deren gesamte Anschaffungskosten. Ausnahme sind da nur geringwertige Wirtschaftsgüter unter 150€.
Was wären die Auswirkungen von zusätzlichen Finanzanlagen (z.B. Aktien, Gold) in den obigen Beispielen? Die Anschaffungskosten würden wohl nicht in die GuV einfließen und eine Abnutzung existiert nicht. Somit müssen dann nur Kursgewinne und –verluste betrachtet werden?
Unterm Strich komme ich zu der Annahme, dass eine vollständige Gewinnthesaurierung (d.h. eine Wiederanlage des gesamten Gewinns ohne Abgaben in Form von Steuern) nicht möglich ist. Einzige suboptimale Möglichkeit ist der Kauf von vielzähligen Anlagegütern, bis deren Abschreibungssumme die Gewinne aufzehrt, was i.d.R. ein enormes Investitionsvolumen darstellt und langfristig schlecht ausgehen dürfte.
Ich müsste noch einmal nachschauen wie sich die Beispiele rechnen wenn eine Finanzierung der ursprünglichen Anlagewerte (z.B. des Einfamilienhauses) existieren würde.
Gibt es für eine Thesaurierung sinvolle Swap-Konstruktionen? Kann da über die Rechtsform etwas gesteuert werden bzw. wie sieht es in anderen Ländern aus (z.B. USA?).
Gruß!