Ich hab da mal wieder eine Frage.
Diesmal geht es um die EEG-Umlage nach § 40 EEG.
Was liegt vor?
WIr haben ein energieintensives Unternehmen, welches Strom zu ermäßigten EEG-Umlagesatz bezieht ( 0,05ct/kWh) und leiten Strom an Dritte weiter (2 kleinere Unternehmen). Nun liegt aber folgendes Problem vor:
Nach dem Gesetz müssen wir den Strom zum vollen EEG-Umlagesatz weiterleiten, d.h. die 2 Unternehmen zahlen die 3,irgendwas pro kWh, wir haben dafür aber nur 0,05 ct/kWh gezahlt. Theoretisch ergibt sich ja daraus ein Gewinn aus Stromweiterleitung. Leider finde ich nirgends etwas über die Behandlung dieser "Einnahmen".
Werden die nun wirklich als Einnahmen verbucht oder gibt es da eine gesetzliches Regelung, die ich bisher nicht gefunden habe.
Falls ihr da etwas wisst, freue ich mich über eure Antworten.
Beste Grüße
André