Der Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens, der Ausschluss eines Gesellschafters, ein Börsengang und eine Unternehmensfusion rufen im betroffenen Unternehmen eine Änderung von Eigentumsverhältnissen hervor. Die Anteile am Unternehmen können sich dabei zum Teil stark verschieben oder sogar komplett auf andere Personen oder Personenkreise übergehen. Es gibt jedoch auch Anlässe, die unabhängig von einer Veränderung der Eigentumsverhältnisse eine Unternehmensbewertung auslösen; zu diesen zählen hauptsächlich Bewertungsvorgänge. Erwähnt seien hierbei die Bewertung als Grundlage für die Besteuerung, für die Rechnungslegung, für Erbschaftsauseinandersetzungen und für Kreditwürdigkeitsprüfungen.
Die Entwicklung der heute vorhandenen Bewertungsverfahren fand schrittweise und passend zu den jeweils vorherrschenden Gesellschafts- und Wirtschaftseinstellungen statt. So wurde der Unternehmenswert in den 50er Jahren als rein objektiver Wert angesehen. Er sollte als DER gültige Wert die messbaren Gegenstände bzw. Werte eines Unternehmens ohne jeglichen subjektiven Einfluss erfassen. Zu dieser Zeit entstanden die Substanzwertverfahren, die sich lediglich auf die vorhandenen Gegenstände eines Unternehmens beziehen, wie z.B. Gebäude, Grundstücke und Maschinen bzw. Anlagen. Bei dieser Form der Bewertung wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass dennoch subjektive Betrachtungen von verschiedenen Interessenten den Unternehmenswert anders ausfallen lassen können. Hat ein möglicher Käufer gute Möglichkeiten, das erworbene Unternehmen einzugliedern oder zu verwerten, so schätzt er die gegebenen Werte unter Umständen höher ein, als ein Interessent, der eben diese Verwertungsmöglichkeiten nicht hat.
Folglich wurden die Substanzwertverfahren im nächsten Jahrzehnt als zu starr angesehen und es etablierten sich Bewertungsverfahren denen eine subjektive Betrachtungsweise zugrunde liegt. Hierbei wird davon ausgegangen, dass jedes Subjekt einen anderen Unternehmenswert unterstellt. Dieser Sachverhalt wurde nun ausdrücklich in die Unternehmensbewertung integriert, folglich spielen seit den 60er Jahren unterschiedliche Zukunftserwartungen im Bezug auf Zeiteinsatz, Risiko und Ausstattung eine Rolle bei der Ermittlung des Unternehmenswertes. Das Ertragswertverfahren kam zum Einsatz und etablierte sich.
Da Vertreter der objektiven und der subjektiven Bewertungsmethoden keine Einigung im Bezug auf den Unternehmenswert fanden, entstand in den 70er Jahren die funktionale Betrachtungsweise. Hierbei werden Punkte der objektiven und subjektiven Methoden einbezogen, so dass bei der Bewertung objektiv messbare Werte mit subjektiven Werten kombiniert werden. Grundlage der funktionalen Sichtweise bilden sowohl das Substanzwertverfahren als auch das Ertragswertverfahren. Zwischenzeitlich ergänzten viele weitere Verfahren (z.B. marktorientiert) die Möglichkeiten, einen Unternehmenswert zu berechnen.
Die Bewertungsverfahren im Überblick:
A Substanzwertverfahren (inkl. Liquidationsverfahren)
B Ertragswertverfahren (inkl. DCF-Verfahren)
C Kombinationswertverfahren
D Marktwertmethode (inkl. Stuttgarter Verfahren, Mittelwertmethode, Multiplikatorverfahren)
E WACC Verfahren
F Realoptionsansätze
G Totalmodelle
H Methode Schnettler
Quellen:
Handelskammer Hamburg
Kuhner/Maltry (2006): Unternehmensbewertung
Nexxt – Initiative Unternernehmensnachfolge
letzte Änderung Annette Witzenhausen am 30.05.2018 Bild: © PantherMedia / Yuri Arcurs (Teaser) |
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