1. Hintergrund der Ratings: Basel II
Der Basler Ausschuss für Bankaufsicht hat eine neue Eigenkapitalregelung entworfen, die jedoch für die europäischen Länder unverbindlich ist, da solche Entscheidungen nur von den nationalen Behörden getroffen werden dürfen. Allerdings sind in dem Ausschuss alle einflussreichen europäischen Staaten vertreten, so dass „von einer faktischen Verbindlichkeit der Umsetzung [der Beschlüsse] ausgegangen werden kann.“ (1)
Die Neuregelungen des Baseler Ausschusses, Basel II, betreffen drei Bereiche:
- Mindestkapitalanforderungen für Banken
- die Überprüfung durch die Bankaufsicht
- die erweiterte Offenlegung für Banken
Durch die Mindestkapitalanforderungen für Banken soll das Risiko einer Insolvenz der Bank verringert werden. Deshalb sind sie verpflichtet, eine bestimmte Deckung für „bankspezifische Risiken“ (2) zu gewährleisten. Die Banken müssen selbst die Eigenkapitalhöhe berechnen, die sie zur Gewährleistung aufbringen müssen. Die Deckung gilt für drei Arten von Risiken:
- das Kreditrisiko
- das Marktrisiko
- das operationelle Risiko.
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Mit dem Begriff Kreditrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass ein Kreditnehmer den Kredit mit den Zinsen in der Laufzeit nicht zurückzahlt. Der Bank könnten dadurch Verluste erwachsen, die gedeckt sein müssen. Der Begriff Marktrisiko, bezeichnet das Risiko, dass die von der Bank gehandelte Wertpapiere, sich für die Bank verlustreich entwickeln. Für diese Möglichkeit muss die Bank Vorsorge treffen. Unter den Begriff „operationelles Risiko“ fallen, Systemausfälle, menschliches Fehlverhalten sowie Naturkatastrophen. Diese Risiken müssen ebenfalls durch eine bestimmte Höhe an Eigenkapital gedeckt werden.
Die Bankaufsicht überprüft, dass die Banken auch tatsächlich die richtige Eigenkapitalhöhe errechnet haben und diese Menge auch als Risikodeckung hinterlegt wurde. Der Zwang die Eigenkapitalhöhe selbst zu berechnen, soll die Banken darin bestärken das Risikomanagement auszubauen.
Der letzte Bereich, die erweiterte Offenlegung, zwingt die Banken Risikopositionen, Eigenkapitalhöhe und Messverfahren zur Berechnung der Risiken zu veröffentlichen. So können andere Marktteilnehmer ihr eigenes Risiko bei einem möglichen Investment in dieser Bank besser einschätzen.
Die Banken führen nun diese Ratings bei den potentiellen Kreditnehmern durch, um das Risiko dieser zu überprüfen. In Basel I war festgelegt, dass alle Kredite mit 8% Eigenkapital der Bank hinterlegt werden sollten. Diese Regel wurde 2004 verändert. Nun ist die Eigenkapitalhinterlegung an die Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kunden gekoppelt. Für die Bank bedeutet das, um so sicherer die Rückzahlung des Kredits ist, desto weniger Eigenkapital muss die Bank für das „Risiko“ hinterlegen. Für den Kunden heißt das zumeist, dass er weniger Zinsen zu zahlen hat.
2. Verfahren
Rating: Ein Rating ist die Einschätzung eines Unternehmers über seine Fähigkeit zukünftige Zahlungen von Tilgung und Zins termingerecht zu erfüllen und wird durch eine Bank oder eine Ratingagentur durchgeführt.
Es werden interne und externe Ratings unterschieden. Ein internes Rating wird durch eine Bank für ein kreditbeantragendes Unternehmen durchgeführt. Dabei wird es nicht veröffentlicht. Die Bank besitzt mit einem Rating ein Informationsvorteil den anderen Marktteilnehmern gegenüber. Sie kann den Zins für den Kreditnehmer und den eigenen für das Kreditrisiko zu hinterlegende Eigenkapitalanteil für die Vergabe eines Kredits so festgelegen, dass das Verlustrisiko für die Bank gering gehalten wird. Aus Basel II ergibt sich für die Banken also, dass der Eigenkapitalanteil umso höher wird, umso höher das Risiko des Ausbleibens einer Kreditrückzahlung des zukünftigen Kreditnehmers berechnet wurde. Für einen Kreditnehmer ergibt sich aus Basel II dementsprechend, dass die Bank seinen Zins individuell an das für sie entstehenden Risiko anpasst. Bekommt er eine besonders gute Risikoeinschätzung im Rating, muss die Bank weniger Eigenkapital für seinen Kredit als Absicherung hinterlegen und er erzielt dadurch einen besseren Zins für seinen Kredit.
Ein externes Rating wird durch eine Ratingagentur durchgeführt und in der Regel vom Unternehmer beauftragt. Der Unternehmer, zumeist ein Emittent (börsennotiertes Unternehmen), verfolgt das Interesse dieses Rating zu veröffentlichen.
3. Vorgehen
In das Rating der Banken (internes Rating) fließen vor allem
Firmenkennzahlen ein, wie z.B. Eigenkapitalquote, Kapitalstruktur, Cashflow, Liquidität, Eigenkapitalrendite, Umsatzrendite, Abschreibungsquote, Wachstum des Bruttosozialprodukts. Zudem sind die Daten einfach und schnell verfügbar. In jedem Fall wird das Rating nicht veröffentlicht, sondern nur von der Bank selbst verwendet. Selbst der Kreditnehmer kann das Rating nicht einsehen.
Ein externes Rating ist oft aufwendiger und benötigt mehr Vorbereitung. Es fließen nicht nur die harten Faktoren ein, sondern auch Informationen über das Management und die Führungsqualitäten des Unternehmens. Diese Informationen werden in einem Gespräch mit einem Vertreter einer hohen Führungsebene des Unternehmens erörtert. Hinzu kommt ein Zeitraum in dem das Unternehmen beobachtet wird, um das Verhalten des Management einzuschätzen. Danach folgt die Ratingentscheidung, die dann dem Unternehmen mitgeteilt wird. Soweit der Emittent keine Einwände vorbringt, wird dieses Rating veröffentlicht.
Der Emittent kann verschiedene Gründe haben in ein externes Rating zu investieren. Einerseits kann er dieses Rating als Vorbereitung für das interne Rating der Bank und zur Erschließung alternativer Finanzierungsquellen nutzen. Anderseits ist das veröffentlichte Ergebnis des Ratings ein gutes Werbematerial um das Image zu verbessern, um neue Geschäftsbeziehungen aufzubauen oder um das Unternehmen besser zu verkaufen. Ebenfalls kann ein Unternehmer die externen Ratings anderer Marktteilnehmer einsehen und so ihre Zuverlässigkeit als z.B. Lieferant einschätzen.
4. Probleme
Bei internen Ratings
- zu wenig Transparenz
- Das Rating hat einen besonderen Wert, da kein anderer Marktteilnehmer diese Daten hat.
- Da die Banken die Auswertungen nicht veröffentlichen, haben die Kunden nicht die Möglichkeit, die Richtigkeit der Auswertung und der entsprechenden Zinsentscheidungen nachzuvollziehen.
Bei externen Ratings
- Die Ratingagenturen sind von der Zahlung der Gebühren durch den Emittenten abhängig.
Quellen:
(1) Interne und externe Ratings – Bedeutung, Entwicklung, Testverfahren, P. Behr, A. Güttler, Bankakademie-Verlag GmbH, 2004, S. 19.
(2) Interne und externe Ratings – Bedeutung, Entwicklung, Testverfahren, P. Behr, A. Güttler, Bankakademie-Verlag GmbH, 2004, S. 22.
letzte Änderung Dana Klempien am 10.09.2019
Bild:
© PantherMedia / Yuri Arcurs (Teaser)
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25.10.2011 08:05:55 - Birgitt Brodoehl
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