Im Rahmen der Kostenstellenrechnung bezeichnet man als Primärkosten die Kosten, die in der Kostenstelle selbst entstanden sind. Im Gegensatz hierzu spricht man von Sekundärkosten, wenn Kosten nicht in der Kostenstelle selbst entstanden sind, sondern auf die Kostenstelle umgelegt wurden.
Beispiel: Von der allgemeinen Kostenstelle Fuhrpark werden 1.000 € auf die Fertigungsstelle Schreinerei. umgelegt. Diese 1.000 € stellen für die Kostenstelle Fuhrpark primäre Kosten dar, für die Kostenstelle Schreinerei sind es jedoch Sekundärkosten.
letzte Änderung R. am 10.05.2021 Autor(en): Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf |
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