Der Kalkulatorische Unternehmerlohn ist in die Gruppe der Zusatzkosten einzuordnen. In einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft kann das Gehalt des mitarbeitenden Unternehmers im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, etc.) nicht als Aufwand in der GuV berücksichtigt werden.
Kalkulatorisch sollte der Arbeitseinsatz des Unternehmers natürlich mit betrachtet werden und in die
Preiskalkulation einfließen. Dafür wird der
Unternehmerlohn in Form von Zusatzkosten in der Abgrenzungsrechnung berücksichtigt. Maßstab für die Höhe des Unternehmerlohns ist das Gehalt eines Angestellten in vergleichbarer Position.
Der selbständige Unternehmer (
Einzelunternehmer,
Personengesellschaften) kann für seine leitende Tätigkeit kein Gehalt an sich selbst auszahlen. Er ist nicht sein eigener Angestellter im Unternehmen. Bei der Preisfestsetzung für ein Produkt muss aber eine angemessene Vergütung seiner Arbeitsleistung einkalkuliert werden.
In der
Kosten-und Leistungsrechnung wird ein fiktiver Kostenbetrag über den kalkulatorischen Unternehmerlohn übernommen, der einem Geschäftsführer mit der notwendigen Qualifikation und Verantwortung in der gleichen oder ähnlichen Branche entspricht. Der kalkulatorische Unternehmerlohn gehört zu den
kalkulatorischen Zusatzkosten (
aufwandslose Kosten). Eine Eintragung in der
Kosten-und Leistungsrechnung (KLR) ist zwingend erforderlich, obwohl in der Finanzbuchführung keine Aufwendungen gegenüberstehen.
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Beispiel:
Darstellung von Zusatzkosten im Zweikreissystem des
IKR (
Industriekontenrahmen)
Für 2013 sind bei Anders
OHG (
Personengesellschaft) folgende kalkulatorischen Kosten in den Rechnungskreis I und II zu übernehmen:
1.
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|
Kalkulatorische Abschreibungen
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205.000 EUR
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2.
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Kalkulatorische Zinsen
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105.000 EUR
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3.
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|
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
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80.000 EUR
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4.
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Gewährleistungswagnis
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92.000 EUR
|
Im gleichen Zeitraum sind in der
Finanzbuchführung erfasst worden:
1.
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|
Bilanzmäßige Abschreibungen
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|
180.000 EUR
|
2.
|
|
Zinsaufwendungen
|
|
80.000 EUR
|
3.
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Aufwendungen für Gewährleistungen
(keine Bildung einer Rückstellung)
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20.000 EUR
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Der
Rechnungskreis I weist das Gesamtergebnis der Anders OHG aus: Es geschieht eine
Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen.
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Rechnungskreis I
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Erfolgsrechnung
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Konten
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Aufwendungen
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Erträge
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Abschreibungen
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180.000 EUR
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|
Zinsaufwendungen
|
|
80.000 EUR
|
|
|
Aufwendungen für Gewährleistungen
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20.000 EUR
|
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|
280.000 EUR
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Gesamtergebnis
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- 280.000 EUR
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Im
Rechnungskreis II wird eine
Abgrenzungsrechnung und die Daten für die Kosten-und Leistungsrechnung wie folgt ausgewiesen:
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Rechnungskreis II
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Abgrenzungsrechnung
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Aufwendungen
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Kalkulatorische Kosten
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180.000 EUR
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205.000 EUR
|
80.000 EUR
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|
105.000 EUR
|
20.000 EUR
|
|
92.000 EUR
|
Unternehmerlohn
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|
80.000 EUR
|
280.000 EUR
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|
482.000 EUR
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Saldo:
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+ 202.000 EUR
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Kosten-und Leistungsrechnung
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Kosten
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Leistungen
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205.000 EUR
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|
105.000 EUR
|
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|
92.000 EUR
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|
|
80.000 EUR
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|
482.000 EUR
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- 482.000 EUR
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- 482.000 EUR + 202.000 EUR = - 280.000 EUR
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Der
Saldo Gesamtergebnis muss immer mit dem
Saldo der Abgrenzungsrechnung und
Kosten- und Leistungsrechnung identisch sein. In der Aufstellung wird ersichtlich, dass Zusatzkosten (hier: kalkulatorischer Unternehmerlohn) Kosten sind, aber in der Geschäftsbuchführung kein Aufwand (Ausgabe) gegenübersteht.
Aufgaben
1. Aufgabe
Der Seniorchef der Anders OHG arbeitet in seiner Firma. Seine Arbeitsleistung wird in monatlichen Abständen durch seine Gewinnentnahme abgegolten. Die monatliche Vergütung (Gehalt eines Geschäftsführers in ähnlicher Position) beträgt 9.500 EUR. Es ergibt sich ein neutraler Verlust von 80.500 EUR und ein Reingewinn von 285.500 EUR
Ermitteln Sie das Betriebsergebnis.
2. Aufgabe
In welcher Gesellschaftsform darf ein kalkulatorischer Unternehmerlohn nicht angesetzt werden?
3. Aufgabe
Nach welchen Basisinformationen richtet sich die Ansetzung eines kalkulatorischen Unternehmerlohnes in einer Personengesellschaft?
Lösungen
1. Aufgabe
Reingewinn
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285.500 EUR
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+ Neutraler Verlust
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80.500 EUR
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- Kalkulatorischer Unternehmerlohn
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114.000 EUR
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(12 Monate x 9.500 EUR)
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= Betriebsergebnis
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252.000 EUR
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Hinweis: Bei einem neutralen Verlust sind die neutralen Aufwendungen in EUR höher als die neutralen Erträge.
Allgemeine angewandte Berechnungsformel im Überblick
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Reingewinn
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- Neutraler Gewinn
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+ Neutraler Verlust
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= Betrieblich bedingter Gewinn
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- Kalkulatorische Kosten
hier: Kalkulatorischer Unternehmerlohn
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= Betriebsergebnis
als positives Betriebsergebnis (Betriebsgewinn) oder
als negatives Betriebsergebnis (Betriebsverlust)
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2. Aufgabe
Bei
Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und
Genossenschaften. Hier wird das
Gehalt eines Geschäftsführers, vielfach in monatlichen Abständen (zeitnah) in der Finanzbuchführung erfasst. Durch die Erfassung des Gehaltes des Geschäftsführers in der Finanzbuchhaltung erfolgt ein Aufwand, zugleich Ausgabe in der Geschäftsbuchführung und in der KLR ein Kostenausweis.
3. Aufgabe
In der Praxis richtet sich die Festsetzung eines kalkulatorischen Unternehmerlohnes nach den Eckdaten in seiner Höhe eines leitenden Angestellten (Geschäftsführers) mit vergleichbarer Tätigkeit in der gleichen oder ähnlichen Branche.
letzte Änderung Günther Wittwer am 20.08.2021
Bild:
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