Unter Istbeschäftigung versteht man den tatsächlichen Beschäftigungsgrad (Vergangenheitswert). Zu Kostenkontrollzwecken wird in der Plankostenrechnung die Istbeschäftigung mit der Basisplanbeschäftigung (Zukunftswert, vorher geplanter Beschäftigungsgrad) verglichen. Weicht die Istbeschäftigung von der Basisplanbeschäftigung ab, so resultiert hieraus die so genannte Beschäftigungsabweichung.
letzte Änderung R. am 10.05.2021 Autor(en): Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf |
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