elumatec AG
Lomersheim
Bei einer ertragsgesetzlichen Kostenfunktion steigen die Kosten zunächst mit abnehmenden Zuwachsraten, also degressiv. Ab einer bestimmten Ausbringungsmenge steigen die Kosten dann mit zunehmenden Zuwachsraten. Die Stelle der ertragsgesetzlichen Kostenfunktion, an der die degressive in eine progressive Steigung übergeht, wird als Wendepunkt (W) bezeichnet.
letzte Änderung R. am 10.05.2021 Autor(en): Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf |
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