![Sprungfixe Kosten (intervallfixe Kosten)]()
Es gibt keine ihrem Wesen nach fixen und auch keine ihrem Wesen nach
variablen Kosten. Zu welcher dieser beiden Kostenarten bestimmte Kosten zählen, hängt von zwei Faktoren ab [1]:
- Von der Betrachtungsperiode (Entscheidungszeitraum)
-
Von der Teilbarkeit der Produktionsfaktoren
Zu 1:
Ist die Betrachtungsperiode länger als ein Jahr, so sind die Personalkosten variabel (Kündigungsfristen: 3 Monate). Bei einem Entscheidungszeitraum von 2 Wochen sind die Personalkosten fix. über die Gesamtlebensdauer einer Unternehmung (Gründung bis zur Liquidation) gibt es nur variable Kosten.
Zu 2:
Viele Produktionsfaktoren sind nicht beliebig teilbar. Hierdurch entstehen die so genannten
sprungfixen oder
intervallfixen Kosten. Wenn z.B. mit einer Maschine, die Fixkosten von 200 € pro Periode verursacht, 500 Stück/Periode hergestellt werden können, so ergibt sich daraus wegen der Unteilbarkeit dieser Maschine bei verschiedenen Beschäftigungsgraden folgender Verlauf der Kostenfunktion für diese Maschinen:
Bei Outputmengen zwischen 1 und 500 Einheiten genügt der Einsatz einer Maschine, die Kosten belaufen sich also auf 200 €. Sobald jedoch 501 Einheiten hergestellt werden sollen, muss eine zweite Maschine angeschafft werden und die Kosten erhöhen sich sprunghaft auf 400 €. Dieser Vorgang wiederholt sich bei 1001 und 1501 Outputeinheiten.
letzte Änderung E.R. am 16.11.2020
Autor(en):
Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf
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