Das Gleichungsverfahren, oder auch mathematisches Verfahren, kann bei der Kostenstellenrechnung genutzt werden, um die exakten Werte der innerbetrieblichen Verrechnungspreise zu ermitteln. Dazu werden lineare Gleichungssysteme erstellt, wobei jeweils eine Gleichung für eine Kostenstelle erstellt wird. Die Variablen sind dabei die gesuchten Verrechnungssätze. Es gilt das Prinzip der exakten Kostenüberwälzung.
Die Notwendigkeit der Berücksichtigung des innerbetrieblichen Leistungsaustauschs entsteht, weil Hilfskostenstellen oftmals Leistungen anderer Hilfskostenstellen beanspruchen. Daher können sie ihre Leistungen erst korrekt kalkulieren, wenn die Belastung mit sekundären Gemeinkosten bekannt ist.
Kostenstelle 1: | 134.000 + 200q2 = 3000q1 | → | q1 = 50 €/LE |
Kostenstelle 2: | 64.500 + 150q1 = 900q2 | → | q2 = 80 €/LE |
Kostenstelle 3: | 112.000 + 1300q1 + 300q2 = q3 | → | q3 = 201.000 € |
letzte Änderung Redaktion CP am 20.08.2021 |
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