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<title>News</title>
<link>http://www.controllingportal.de</link>
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<lastBuildDate>Mon, 06 Sep 2010 20:55:13 +0200</lastBuildDate>
<ttl>60</ttl>
<item>
	<title>Lösungen zur Rechnungsbearbeitung im Mittelstand stärker nachgefragt</title>
	<link>http://www.controllingportal.de/News/Loesungen-zur-Rechnungsbearbeitung-im-Mittelstand-staerker-nachgefragt.html</link>
	<description>&lt;b&gt;Kleine und mittelst&amp;auml;ndische Unternehmen setzen zunehmend auf automatisierte Rechnungsbearbeitung. Das hat eine Studie von Basware, f&amp;uuml;hrender Anbieter im Bereich Purchase-to-Pay, in Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen PayStream Advisors ergeben. Waren solche Automatisierungs-Initiativen bisher vor allem auf Fortune 1000-Unternehmen beschr&amp;auml;nkt, weitet sich der Trend inzwischen auch auf kleine und mittlere Unternehmen aus. Grund sind die vielf&amp;auml;ltigen Schwierigkeiten mit manuellen, papierbasierten Bearbeitungsprozessen. Zudem sind Automatisierungstechnologien mittlerweile auch f&amp;uuml;r kleinere Unternehmen erschwinglich.  &lt;/b&gt;
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
Insgesamt gaben 60 Prozent der Befragten an, dass die Vielzahl der eingehenden Papier-Rechnungen in ihrem Unternehmen schlanke Prozesse verhindert. 51 Prozent nannten die zeitintensive, manuelle Bearbeitung als h&amp;auml;ufige Ursache f&amp;uuml;r auftretende Fehler. Bei 50 Prozent sorgen Papierrechnungen f&amp;uuml;r fehlende Transparenz, was eine effiziente Bearbeitung und p&amp;uuml;nktliche Bezahlung erschwert. Auch kleine und mittelst&amp;auml;ndische Unternehmen haben inzwischen erkannt, dass L&amp;ouml;sungen zur Rechnungsautomatisierung diese Probleme l&amp;ouml;sen und zu betr&amp;auml;chtlichen Kostenersparnissen f&amp;uuml;hren. Zudem k&amp;ouml;nnen sie von den Erfahrungen profitieren, die gro&amp;szlig;e Unternehmen bereits mit solchen L&amp;ouml;sungen gemacht haben.
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
Der Studie zufolge planen 40 Prozent der befragten Unternehmen, zu Beginn eine E-Invoicing-L&amp;ouml;sung einzuf&amp;uuml;hren, um den Versand beziehungsweise Empfang elektronischer Rechnungen zu erm&amp;ouml;glichen. Ein daran anschlie&amp;szlig;ender automatisierter Bearbeitungs- und Freigabe-Workflow der Rechnungen ist f&amp;uuml;r 21 Prozent der Befragten ebenfalls eine interessante Option, deren Umsetzung sie noch in diesem Jahr durchf&amp;uuml;hren wollen. &amp;bdquo;Die Studie zeigt, dass automatisierte Rechnungsbearbeitung und E-Invoicing Hand in Hand gehen: E-Invoicing allein bringt bereits einige Kostenersparnis. In Verbindung mit einem automatisierten Workflow zur Bearbeitung der Rechnungen lassen sich diese Vorteile aber noch weiter ausbauen&amp;rdquo;, erkl&amp;auml;rt Frank Wuschech, Gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrer Basware GmbH. 
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
Auf der K&amp;auml;ufer-Seite nannten 63 Prozent schnellere Freigabezyklen sowie geringe Personal- und Bearbeitungskosten als Hauptvorteile. 25 Prozent sch&amp;auml;tzen zudem die verbesserte Transparenz in den Bearbeitungsprozess. Lieferanten profitieren vor allem von einer schnelleren &amp;Uuml;bermittlung der Rechnungen sowie geringeren Papier- und Versandkosten.
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
</description>
				<category>Software/</category>
			<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 11:14:02 +0200</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger unterliegen nicht der Gewerbesteuer</title>
	<link>http://www.controllingportal.de/News/Berufsbetreuer-und-Verfahrenspfleger-unterliegen-nicht-der-Gewerbesteuer.html</link>
	<description>&lt;b&gt;Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zur Qualifikation der Eink&amp;uuml;nfte von berufsm&amp;auml;&amp;szlig;igen Betreuern und Verfahrenspflegern ge&amp;auml;ndert und die Eink&amp;uuml;nfte als nicht gewerblich behandelt (Urteile vom 15. Juni 2010 VIII R 10/09 und VIII R 14/09). Damit unterliegen die Eink&amp;uuml;nfte nicht mehr der Gewerbesteuer.&lt;/b&gt; 
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
In den entschiedenen F&amp;auml;llen hatte das Finanzamt die Eink&amp;uuml;nfte von Rechtsanw&amp;auml;lten, die neben ihrer anwaltlichen T&amp;auml;tigkeit als Berufsbetreuer t&amp;auml;tig waren, und die Eink&amp;uuml;nfte einer Volljuristin, die als Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger agierte, als Eink&amp;uuml;nfte aus Gewerbebetrieb eingestuft. Der BFH entschied, dass es sich nicht um Eink&amp;uuml;nfte aus Gewerbebetrieb handele, sondern um Eink&amp;uuml;nfte aus sonstiger selbst&amp;auml;ndiger Arbeit (&amp;sect; 18 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes), f&amp;uuml;r die keine Gewerbesteuer anf&amp;auml;llt.
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
Danach sind die genannten T&amp;auml;tigkeiten den Eink&amp;uuml;nften aus sonstiger selbst&amp;auml;ndiger Arbeit zuzuordnen, weil sie ebenso wie die in der Vorschrift bezeichneten Regelbeispiele (Testamentsvollstreckung, Verm&amp;ouml;gensverwaltung, T&amp;auml;tigkeit als Aufsichtsratsmitglied) durch eine selbst&amp;auml;ndige fremdn&amp;uuml;tzige T&amp;auml;tigkeit in einem fremden Gesch&amp;auml;ftskreis sowie durch Aufgaben der Verm&amp;ouml;gensverwaltung gepr&amp;auml;gt sind.
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
An der fr&amp;uuml;heren Beurteilung, nach der Eink&amp;uuml;nfte berufsm&amp;auml;&amp;szlig;iger Betreuer als gewerblich eingestuft wurden (BFH-Urteil vom 4. November 2004 IV R 26/03), h&amp;auml;lt der BFH nicht mehr fest.
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&amp;amp;Art=pm&amp;amp;Datum=2010&amp;amp;anz=76&amp;amp;pos=6&amp;amp;nr=22012&amp;amp;linked=urt&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Urteil vom 15.06.10 VIII R 10/09&lt;/a&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&amp;amp;Art=pm&amp;amp;Datum=2010&amp;amp;anz=76&amp;amp;pos=6&amp;amp;nr=22013&amp;amp;linked=urt&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Urteil vom 15.06.10 VIII R 14/09&lt;/a&gt;
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
</description>
				<category>Speziell/</category>
			<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 11:03:35 +0200</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Einladung Best-Practice-Studie Umsatzplanung</title>
	<link>http://www.controllingportal.de/News/Einladung-Best-Practice-Studie-Umsatzplanung.html</link>
	<description>&lt;b&gt;Vor dem Hintergrund versch&amp;auml;rfter Wettbewerbsbedingungen und gestiegener Kapitalmarktanforderungen nimmt der Stellenwert akkurater Umsatzprognosen stetig zu. Doch wie genau und effizient planen Unternehmen ihre Ums&amp;auml;tze wirklich?&lt;/b&gt; 
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
Um eine Momentaufnahme aktueller Umsatzprognosetechniken und &amp;ndash;planungsprozesse zu erhalten, f&amp;uuml;hrt die Contrium Consulting AG eine Unternehmensumfrage im deutschsprachigen Raum durch. Die Ableitung von Best Practices steht dabei im Vordergrund.
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
Die Umfrageergebnisse werden allen teilnehmenden Unternehmen kostenlos zur Verf&amp;uuml;gung gestellt. Als zus&amp;auml;tzlichen Anreiz spendet die Contrium Consulting AG je Teilnahme 10&amp;euro; an die Kinderkrebsstiftung (www.kinderkrebsstiftung.de). Das Ausf&amp;uuml;llen des Online-Fragebogens dauert dabei nur maximal zehn Minuten.
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
Um an der Umfrage teilzunehmen, klicken Sie bitte auf folgenden Link: &lt;a href=&quot;http://www.askallo.com/kxvxqcat/survey.html&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;BEST-PRACTICE UMSATZPLANUNG&lt;/a&gt; 
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
Vielen Dank f&amp;uuml;r Ihre Teilnahme!</description>
				<category>Speziell/</category>
			<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 09:31:15 +0200</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Unternehmen veröffentlichen ihre Jahresabschlüsse nur zurückhaltend</title>
	<link>http://www.controllingportal.de/News/Unternehmen-veroeffentlichen-ihre-Jahresabschluesse-nur-zurueckhaltend.html</link>
	<description>&lt;b&gt;Laut Wirtschaftsinformationsdienst D&amp;amp;B Deutschland haben im ersten Halbjahr 2010 erst circa 71.000 Unternehmen und damit weniger als 10 Prozent aller ver&amp;ouml;ffentlichungspflichtigen Unternehmen in Deutschland ihre Jahresabschl&amp;uuml;sse f&amp;uuml;r 2009 vorgelegt. Martina Neumayr, Risikoexpertin bei D&amp;amp;B Deutschland, sieht in der Wirtschaftskrise einen Grund f&amp;uuml;r die derzeitige Zur&amp;uuml;ckhaltung. &amp;quot;Viele Unternehmen werden die Ver&amp;ouml;ffentlichungsfrist f&amp;uuml;r ihre Jahresabschl&amp;uuml;sse komplett ausnutzen, denn die Krise hat in den meisten Jahresabschl&amp;uuml;ssen Spuren hinterlassen, zum Teil sehr deutliche&amp;quot;, so Neumayr.  &lt;/b&gt;
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
Vor allem Kreditinstitute nutzen die Analyse von Jahresabschl&amp;uuml;ssen als Teil des Pr&amp;uuml;fverfahrens zur Kreditw&amp;uuml;rdigkeit von Gesch&amp;auml;ftskunden. Durch das Kreditwesengesetz sind sie ab einer bestimmten Kredith&amp;ouml;he sogar dazu verpflichtet (&amp;sect; 18 KWG: Kredite ab T&amp;euro; 750). Bilanzratings dienen den Finanzinstituten weiterhin zur Limitgenerierung und sind durch die Regelungen von Basel II i.d.R. auch Bestandteil der Berechnung ihrer Standardrisikokosten bei der Vergabe bzw. Absicherung von Krediten. Unternehmen bef&amp;uuml;rchten, dass sich nun die krisenbedingt schlechteren Jahresabschlusszahlen von 2009 negativ auf die Einsch&amp;auml;tzung ihrer Kreditw&amp;uuml;rdigkeit auswirken. &amp;quot;Es herrscht in Unternehmen h&amp;auml;ufig noch die Ansicht, mit Zahlen solange wie m&amp;ouml;glich hinter dem Berg zu halten, sei es gegen&amp;uuml;ber Kreditinstituten oder auch mit Blick auf den Wettbewerb&amp;quot;, erl&amp;auml;utert Neumayr. &amp;quot;Der Gedanke der Transparenz und Offenheit als eine Erkenntnis der Finanz- und Wirtschaftskrise muss sich hier noch durchsetzen. Vielfach lassen sich Unternehmen damit die Chancen einer guten externen Bewertung entgehen.&amp;ldquo;
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
&lt;u&gt;Hintergrund &amp;ndash; Ver&amp;ouml;ffentlichungspflichten &lt;/u&gt;
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
Seit 2007 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Jahresabschl&amp;uuml;sse in elektronischer Form &amp;uuml;ber den Bundesanzeiger zu ver&amp;ouml;ffentlichen (sprich Bilanzen samt Anhang und in Abh&amp;auml;ngigkeit von der Unternehmensgr&amp;ouml;&amp;szlig;e auch Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV), Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrates, Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss sowie die Entsprechungserkl&amp;auml;rung zum Corporate Governance Kodex). Diese Publizit&amp;auml;tspflicht im Internet l&amp;ouml;ste die fr&amp;uuml;here Pflicht ab, die Bilanz beim Handelsregister (Registergericht) zu hinterlegen. Viele Unternehmen, die jahrelang gar keine Daten ver&amp;ouml;ffentlicht oder nur auf Anfrage reagiert haben, m&amp;uuml;ssen jetzt deutlich detailliertere Gesch&amp;auml;ftszahlen und Informationen bereitstellen, um so einem Bu&amp;szlig;geld vom Bundesamt f&amp;uuml;r Justiz zu entgehen. Die Publizit&amp;auml;tsfrist betr&amp;auml;gt dabei zw&amp;ouml;lf Monate. Wenn Unternehmen in dieser Zeit ihren Jahresabschluss nicht ver&amp;ouml;ffentlicht haben, dann drohen ihnen Bu&amp;szlig;gelder zwischen 2.500 und 25.000 Euro. 
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
</description>
				<category>Speziell/</category>
			<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 11:03:07 +0200</pubDate>
</item>
<item>
	<title> Doppelte Haushaltsführung setzt nicht zwingend das Tragen sämtlicher Kosten für zwei Haushalte voraus</title>
	<link>http://www.controllingportal.de/News/Doppelte-Haushaltsfuehrung-setzt-nicht-zwingend-das-Tragen-saemtlicher-Kosten-fuer-zwei-Haushalte-voraus.html</link>
	<description>&lt;b&gt;Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21. April 2010 VI R 26/09 entschieden, dass der f&amp;uuml;r eine doppelte Haushaltsf&amp;uuml;hrung bislang von den Finanzgerichten (FG) herangezogene Umstand, ob der Arbeitnehmer f&amp;uuml;r die Kosten des Haushalts aufkommt, zwar ein besonders gewichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung f&amp;uuml;r die Anerkennung einer doppelten Haushaltsf&amp;uuml;hrung ist.&lt;/b&gt;
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Streitfall machte der ledige und nichtselbst&amp;auml;ndig t&amp;auml;tige Kl&amp;auml;ger geltend, am Arbeitsort eine 64 qm gro&amp;szlig;e Dreizimmerwohnung als Wohnung am Besch&amp;auml;ftigungsort zu unterhalten und seinen Haupthausstand im Haus seiner Eltern zu f&amp;uuml;hren. Dort hatte er im Dachgeschoss einen Schlafraum und einen Wohnraum mit einer Fl&amp;auml;che von insgesamt 45 qm f&amp;uuml;r sich, nutzte aber K&amp;uuml;che, Bad und WC gemeinsam mit seinen Eltern. Der Kl&amp;auml;ger machte die Aufwendungen f&amp;uuml;r die Dreizimmerwohnung als Kosten der doppelten Haushaltsf&amp;uuml;hrung zun&amp;auml;chst erfolglos einkommensteuerlich geltend. Das FG wies die Klage ab, weil der Kl&amp;auml;ger bei seinen Eltern keinen eigenen Hausstand unterhalten habe. Insbesondere habe er nicht nachweisen k&amp;ouml;nnen, dass er sich dort finanziell am Unterhalt eines Hausstands beteilige, was jedoch Voraussetzung f&amp;uuml;r die Annahme eines eigenen Hausstands sei.
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
Der BFH hob die Vorentscheidung auf und verwies das Verfahren an das FG zur&amp;uuml;ck. Grunds&amp;auml;tzlich k&amp;ouml;nne auch ein alleinstehender Arbeitnehmer neben seinem Haupthausstand einen weiteren Haushalt berufsbedingt am Besch&amp;auml;ftigungsort unterhalten, also einen doppelten Haushalt f&amp;uuml;hren. Nutze der Arbeitnehmer eine Wohnung unentgeltlich, m&amp;uuml;sse sorgf&amp;auml;ltig gepr&amp;uuml;ft werden, ob die Wohnung als eine eigene oder als die des &amp;Uuml;berlassenden, z. B. der Eltern, zu behandeln sei. Im Rahmen dieser Pr&amp;uuml;fung sei der Umstand, ob der Arbeitnehmer f&amp;uuml;r die Kosten des Haushalts aufkomme, zwar ein besonders gewichtiges Indiz f&amp;uuml;r das Unterhalten eines eigenen Haushalts aber keine zwingende Voraussetzung. Das FG wird nun den Sachverhalt im zweiten Rechtsgang unter Beachtung dieser Rechtsgrunds&amp;auml;tze zu w&amp;uuml;rdigen haben.
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&amp;amp;Art=pm&amp;amp;Datum=2010&amp;amp;anz=74&amp;amp;pos=2&amp;amp;nr=22019&amp;amp;linked=urt&quot; &gt;Urteil vom 21.04.10   VI R 26/09&lt;/a&gt;</description>
				<category>Speziell/</category>
			<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 10:57:21 +0200</pubDate>
</item>
<item>
	<title> Steuerhinterziehung - Schärfere Regeln bei Selbstanzeigen beachten</title>
	<link>http://www.controllingportal.de/News/Steuerhinterziehung-Schaerfere-Regeln-bei-Selbstanzeigen-beachten.html</link>
	<description>&lt;b&gt;Die Zahl der Selbstanzeigen steigt rasant an. &amp;Uuml;ber 30.000 Selbstanzeigen sind in diesem Jahr bei den Finanzbeh&amp;ouml;rden eingegangen, bereits f&amp;uuml;nfmal so viele wie im ganzen Vorjahr. Dem reuigen Steuers&amp;uuml;nder winkt Straffreiheit, wenn er die hinterzogenen Steuern unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben meldet und zur&amp;uuml;ckzahlt. Doch jetzt versch&amp;auml;rfen sich die Bedingungen f&amp;uuml;r strafbefreiende Selbstanzeigen deutlich.  &lt;/b&gt; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Die Regierung m&amp;ouml;chte die M&amp;ouml;glichkeit zur Amnestie deutlich einschr&amp;auml;nken. Sie f&amp;uuml;rchtet, Steuers&amp;uuml;nder k&amp;ouml;nnten damit eine Hinterziehungsstrategie verfolgen.Sogar die v&amp;ouml;llige Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige ist in der Diskussion. Die Bundestagsfraktionen haben entsprechende Antr&amp;auml;ge und Gesetzentw&amp;uuml;rfe eingebracht. &amp;quot;Bei Selbstanzeigen ist nun erh&amp;ouml;hte Vorsicht gefragt&amp;quot;, warnt Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Andreas Rohde von der Wirtschaftskanzlei DHPG. &amp;quot;Schon vergleichsweise kleine Fehler k&amp;ouml;nnen die Straffreiheit gef&amp;auml;hrden.&amp;quot; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Der Handlungsbedarf f&amp;uuml;r Steuers&amp;uuml;nder w&amp;auml;chst. Die aktuelle Rechtsprechung legt die Voraussetzungen f&amp;uuml;r strafbefreiende Selbstanzeigen immer strenger aus. Dies zeigen zwei h&amp;ouml;chstrichterliche Urteile. Im ersten Fall erweiterte der Bundesfinanzhof (BFH) die Ausschlussgr&amp;uuml;nde f&amp;uuml;r die strafbefreiende Selbstanzeige (Az.: VIII R 50/07). Nach &amp;sect; 371 Abgabenordnung ist eine Strafbefreiung nicht mehr m&amp;ouml;glich, wenn vor der Selbstanzeige ein Finanzbeamter zur Steuerpr&amp;uuml;fung &amp;quot;erscheint&amp;quot;. Der BFH konkretisierte jetzt: Das &amp;quot;Erscheinen&amp;quot; ist nicht nur auf die Gesch&amp;auml;fts- oder Privatr&amp;auml;ume des Steuers&amp;uuml;nders oder seines Beraters beschr&amp;auml;nkt. Auch wenn ein pers&amp;ouml;nlicher Kontakt mit einem Amtstr&amp;auml;ger im Finanzamt erfolgt, ist die Straffreiheit in Gefahr. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Steuerpflichtige oder sein Vertreter nach Ank&amp;uuml;ndigung einer Au&amp;szlig;enpr&amp;uuml;fung mit seinen Gesch&amp;auml;ftsunterlagen pers&amp;ouml;nlich auf dem Amt vorspricht. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Auch in punkto Vollst&amp;auml;ndigkeit steigen die Anforderungen an eine Selbstanzeige, wie ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) belegt. Die Richter entschieden, dass Straffreiheit nur gew&amp;auml;hrt werden kann, wenn der Steuerpflichtige seine &amp;quot;R&amp;uuml;ckkehr zur Steuerehrlichkeit&amp;quot; glaubhaft machen kann (Az.: 1 StR 577/09). Voraussetzung hierf&amp;uuml;r ist, dass der Steuers&amp;uuml;nder alle verheimlichten Auslandskonten und alle hinterzogenen Steuern offenlegt. &amp;quot;In der Praxis wird leicht &amp;uuml;bersehen, dass sich die Steuerschuld auf verschiedene Steuerarten erstreckt&amp;quot;, betont DHPG-Experte Dr. Rohde. &amp;quot;Nicht erkl&amp;auml;rte betriebliche Einnahmen etwa l&amp;ouml;sen Einkommen- oder K&amp;ouml;rperschaftsteuer und eine h&amp;ouml;here Umsatzsteuer aus.&amp;quot; Stellen die Finanzbeh&amp;ouml;rden bei Pr&amp;uuml;fung der Selbstanzeige fest, dass der Steuerpflichtige nur einen Teil der Informationen bereitgestellt hat, ist die Straffreiheit gef&amp;auml;hrdet. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Ein systematisches Vorgehen ist das A und O bei der Selbstanzeige. Auch wenn die Zeit dr&amp;auml;ngt, sollten Steuerpflichtige nicht &amp;uuml;bereilt handeln. Alle ma&amp;szlig;geblichen Daten m&amp;uuml;ssen den Finanzbeh&amp;ouml;rden umfassend und detailliert zur Verf&amp;uuml;gung gestellt werden. Als Faustregel gilt: &amp;quot;Alle Informationen m&amp;uuml;ssen so aufbereitet sein, dass die Finanzbeh&amp;ouml;rden ohne weitere Ermittlungen einen neuen Steuerbescheid ausstellen k&amp;ouml;nnen&amp;quot;, betont DHPG-Experte Dr. Rohde. Wie Steuers&amp;uuml;nder die h&amp;auml;ufigsten Fehler erkennen und umgehen k&amp;ouml;nnen, ist im nachfolgenden Infokasten dargestellt. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 &lt;u&gt;Stolpersteine bei der Selbstanzeige &lt;/u&gt; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Die fristgerechte Einreichung einer Selbstanzeige garantiert noch keine Straffreiheit. Zwar macht der Fiskus keine Formvorgaben, doch stellt er hohe inhaltliche Anforderungen. Alle Angaben in der Selbstanzeige haben exakt und vollst&amp;auml;ndig zu erfolgen. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 
&lt;ol&gt; 
  &lt;li&gt;Pers&amp;ouml;nliche Daten: Droht das Entdeckungsrisiko, handeln Steuers&amp;uuml;nder oftmals &amp;uuml;berst&amp;uuml;rzt. Nicht immer werden die pers&amp;ouml;nlichen Angaben dann mit der notwendigen Sorgfalt zusammengetragen. Neben Name und Adresse sollte auch die Steuernummer korrekt ausgewiesen sein. Sind Angaben fehlerhaft oder fehlen ganz, ist die Straffreiheit in Gefahr.&lt;/li&gt;
 
  &lt;li&gt;Unversteuerte Einnahmen: Viele Steuers&amp;uuml;nder sind versucht, unversteuerte Einnahmen nur teilweise anzugeben. Die strafbefreiende Selbstanzeige erfordert allerdings die ganze Wahrheit. Nicht versteuerte Einnahmen sind vollst&amp;auml;ndig &amp;uuml;ber einen Zeitraum von mindestens f&amp;uuml;nf Jahren r&amp;uuml;ckwirkend zu erkl&amp;auml;ren. In schweren F&amp;auml;llen der Steuerhinterziehung betr&amp;auml;gt der Zeitraum sogar zehn Jahre. Zudem sind Art der Einnahmen und alle betroffenen Steuerarten anzugeben. &lt;/li&gt;
 
  &lt;li&gt;Zeitliche Zuordnung: Einige Selbstanzeigen erreichen das Finanzamt mit un&amp;uuml;bersichtlichen Belegen. Nicht selten werden ganze Ordner ohne zeitliche Zuordnung der relevanten Sachverhalte &amp;uuml;bergeben. Steuers&amp;uuml;nder m&amp;uuml;ssen allerdings alle Daten so aufbereiten, dass die Finanzbeh&amp;ouml;rden sich schnell ein eindeutiges Bild machen k&amp;ouml;nnen. Alle Betr&amp;auml;ge sind mit den entsprechenden Belegen nach Jahren gegliedert aufzuf&amp;uuml;hren. &lt;/li&gt;
 
  &lt;li&gt;Gesch&amp;auml;tzte Betr&amp;auml;ge: Auch wenn die genaue H&amp;ouml;he der hinterzogenen Betr&amp;auml;ge noch nicht feststeht, ist im ersten Schreiben an die Finanzbeh&amp;ouml;rden zumindest eine Sch&amp;auml;tzung erforderlich. Die Sch&amp;auml;tzung sollte eher zu hoch als zu niedrig sein. Bei zu niedriger Sch&amp;auml;tzung sind &amp;uuml;bersteigende Betr&amp;auml;ge nicht strafbefreit. Bei gro&amp;szlig;z&amp;uuml;giger Sch&amp;auml;tzung kann der Steuerzahler mittels Einspruch eine Berichtigung erwirken.&lt;/li&gt;
 &lt;/ol&gt;
 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 </description>
				<category>Speziell/</category>
			<pubDate>Fri, 20 Aug 2010 10:02:28 +0200</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Nachhaltigkeitsmanagement - Finanzen und Controlling außen vor</title>
	<link>http://www.controllingportal.de/News/Nachhaltigkeitsmanagement-Finanzen-und-Controlling-aussen-vor.html</link>
	<description>&lt;b&gt;Das Leitbild der Nachhaltigkeit ist in der deutschen Wirtschaft fest verankert: Rund 62 Prozent der Unternehmen haben ihr Nachhaltigkeitsengagement trotz Krise nicht reduziert. In jedem dritten Unternehmen ist die Bedeutung sogar gestiegen. Dennoch gelingt es der Mehrzahl der befragten Unternehmen noch nicht, &amp;uuml;ber ihre Nachhaltigkeitsstrategie auch Wettbewerbsvorteile am Markt zu realisieren. Zu diesem Ergebnis kommt das &amp;quot;Corporate Sustainability Barometer&amp;quot;, das vom Centre f&amp;uuml;r Sustainability Management (CSM) der Leuphana Universit&amp;auml;t L&amp;uuml;neburg in Kooperation mit der Wirtschaftspr&amp;uuml;fungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) erstellt wurde. An der Befragung, die im Zeitraum November 2009 bis Februar 2010 durchgef&amp;uuml;hrt wurde, beteiligten sich 112 Unternehmen aller Branchen mit Sitz in Deutschland.&lt;/b&gt; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 &amp;quot;Die Umfrageergebnisse belegen, dass Nachhaltigkeit kein Modetrend ist, sondern die Unternehmensf&amp;uuml;hrung grundlegend ver&amp;auml;ndert&amp;quot;, betont Prof. Dr. Stefan Schaltegger, Ordinarius f&amp;uuml;r Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Nachhaltigkeitsmanagement, und Leiter des Centre for Sustainability Management (CSM) der Leuphana. &amp;quot;Bislang ist das Nachhaltigkeitsmanagement allerdings noch zu defensiv und innen­orientiert. Die meisten Unternehmen lassen damit Chancen zur Positionierung am Markt und zum Wachstum ungenutzt&amp;quot;, erg&amp;auml;nzt Michael Werner, verantwortlicher Partner des Kompetenzbereichs Sustainability Services von PwC. Konkret nutzen bislang weniger als die H&amp;auml;lfte der befragten Unternehmen Nachhaltigkeit zur Realisierung von Wettbewerbsvorteilen, beispielsweise durch gezielte Vermarktung &amp;ouml;kologisch und/oder sozial vorteilhafter Produkte und Dienstleistungen. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 &lt;u&gt;Nachhaltigkeit soll sich rechnen &amp;ndash; Effizienz im Fokus&lt;/u&gt; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Auch wenn die Unternehmen das Marktpotenzial nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen nur selten aussch&amp;ouml;pfen, engagieren sie sich in erster Linie bei Nachhaltigkeitsthemen, die einen unmittelbaren &amp;ouml;konomischen Nutzen erkennen lassen. So haben die Steigerung der Energieeffizienz, Abfall- und Abwassermanagement und die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern bei der Mehrzahl der Befragten h&amp;ouml;chste Priorit&amp;auml;t (siehe Abbildung: Relevante Nachhaltigkeitsthemen). 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 &lt;u&gt;Handlungsbedarf: Biodiversit&amp;auml;t und Menschenrechte&lt;/u&gt; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Bislang finden Themen wenig Beachtung, die auf den ersten Blick keine direkte Anbindung an das Kerngesch&amp;auml;ft aufweisen: &amp;quot;F&amp;uuml;r den Erhalt von Biodiversit&amp;auml;t oder den Ausschluss von Kinder- und Zwangsarbeit setzen sich rund ein Drittel der Befragten ein. Dabei f&amp;uuml;hrt eine Vernachl&amp;auml;ssigung dieser Themen bereits heute zu Ressourcenengp&amp;auml;ssen, steigenden Preisen und Reputationssch&amp;auml;den, die teilweise erhebliche finanzielle Auswirkungen haben&amp;quot;, erl&amp;auml;utert Michael Werner. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 &lt;u&gt;Finanzen und Controlling zu wenig einbezogen&lt;/u&gt; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Ein wesentliches Integrationsdefizit zeigt sich bei den Bereichen Finanzen und Controlling: W&amp;auml;hrend Gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrung, Unternehmenskommunikation und CR-Abteilungen nach Einsch&amp;auml;tzung der Befragten stark in das Nachhaltigkeitsmanagement involviert sind, trifft dies auf Rechnungswesen, Finanzen und Controlling nicht zu. &amp;quot;Diese Bereiche liefern dem Management entscheidungs- und erfolgsrelevante Informationen. Hier verpassen Unternehmen die Chance, etablierte Informations- und Steuerungsans&amp;auml;tze zu nutzen und damit nachhaltigkeitsrelevante Fakten mit Finanzinformationen zu verkn&amp;uuml;pfen&amp;quot;, so Prof. Dr. Stefan Schaltegger. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 &lt;u&gt;Erfolgskontrolle kommt zu kurz &lt;/u&gt; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Durch die Au&amp;szlig;enseiterrolle von Rechnungswesen und Controlling f&amp;uuml;hlen sich nur wenige Unternehmen &amp;uuml;ber die Wirkungen ihres Nachhaltigkeitsmanagements informiert oder messen, inwiefern Nachhaltigkeit gesch&amp;auml;ftsrelevant ist. Weniger als die H&amp;auml;lfte evaluieren die Auswirkungen ihres &amp;ouml;kologischen und sozialen Engagements auf Faktoren wie Effizienz oder Reputation hin, nur gut ein Drittel (34,8 Prozent) den Einfluss auf die Innovationst&amp;auml;tigkeit. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 &lt;img width=&quot;520&quot; height=&quot;325&quot; src=&quot;/upload/medialibrary/bef/befb57a23b4650393c9b98d168e4e027.jpg&quot; alt=&quot;PWC_Nachhaltigkeitsmanagement.jpg&quot; title=&quot;PWC_Nachhaltigkeitsmanagement.jpg&quot; /&gt; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 &lt;font size=&quot;1&quot;&gt;Abb.: Relevante Nachhaltigkeitsthemen. Erl&amp;auml;uterung der Mittelwerte: 1 = gar nicht, 2 = wenig, 3 = teilweise, 4 = weitgehend, 5 = voll und ganz.&lt;/font&gt; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Die Studie &amp;quot;Corporate Sustainability Barometer - Wie nachhaltig agieren Unternehmen in Deutschland?&amp;quot; kann kostenfrei bestellt werden unter &lt;a href=&quot;http://www.pwc.de/de/sustainability-barometer&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;www.pwc.de/de/sustainability-barometer&lt;/a&gt;. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 </description>
				<category>Speziell/</category>
			<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 10:07:30 +0200</pubDate>
</item>
<item>
	<title>BI-Softwareanbieter Cubeware und STAR Systems beschließen Partnerschaft</title>
	<link>http://www.controllingportal.de/News/BI-Softwareanbieter-Cubeware-und-STAR-Systems-beschliessen-Partnerschaft.html</link>
	<description>&lt;b&gt;Die Cubeware GmbH, in Rosenheim ans&amp;auml;ssiger und mit sechs weiteren Niederlassungen in Deutschland, &amp;Ouml;sterreich und der Schweiz vertretener Spezialist f&amp;uuml;r Business Intelligence (BI)-Technologie und -L&amp;ouml;sungen, und die STAR Systems GmbH haben eine Partnerschaft vereinbart. Seit dem 1. Juli 2010 z&amp;auml;hlt der B&amp;ouml;blinger Dienstleister im Bereich IT-Beratung und Softwareentwicklung zu den Cubeware Premium Partnern.  &lt;/b&gt; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 STAR Systems, Teil der STAR Cooperations, die 1997 als 100-prozentige Tochter der fr&amp;uuml;heren DaimlerChrysler AG gegr&amp;uuml;ndet wurde,   verf&amp;uuml;gt &amp;uuml;ber umfassendes Branchen-Know-how sowie ein dicht gekn&amp;uuml;pftes Netzwerk im Automotive-Sektor. Gleiches gilt f&amp;uuml;r die Bereiche Logistik, Druck und Medien, Personal sowie Verlag, auf die STAR Systems zudem fokussiert. Mit Cubeware bietet das Beratungshaus nun neben den bereits bestehenden Technologieoptionen des Gro&amp;szlig;kundengesch&amp;auml;fts auch f&amp;uuml;r seine Mittelstandskunden eine attraktive Business Intelligence-Alternative. Zum Leistungsportfolio z&amp;auml;hlen dabei neben der betriebswirtschaftlichen Beratung und Projektierung auch der Verkauf von Cubeware Lizenzen. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 &amp;bdquo;Die Cubeware Produkte passen als wertvolle Alternative hervorragend in unser bestehendes BI-Portfolio, denn dadurch k&amp;ouml;nnen wir in idealer Weise auch mittelst&amp;auml;ndischen Kunden passgenaue Angebote machen&amp;ldquo;, erkl&amp;auml;rt Oliver Messer, Gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrer von STAR Systems. &amp;bdquo;Mit Cubeware haben wir zudem einen Partner gefunden, der auf der einen Seite gute Wachstumsraten und eine sichere Gr&amp;ouml;&amp;szlig;e hat, auf der anderen Seite aber nach wie vor flexibel genug ist, um zeitnah und eng am Markt zu agieren.&amp;ldquo; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
  &amp;bdquo;Es freut uns sehr, mit STAR Systems einen &amp;auml;u&amp;szlig;erst attraktiven und interessanten Branchen-Partner gewonnen zu haben.&amp;ldquo;, kommentiert Cubeware Gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrer Hermann Hebben. &amp;bdquo;Wir sind sicher, dass das fundierte Know-how, die umfassende Erfahrung sowie die guten Kontakte von STAR Systems gepaart mit der Offenheit und Flexibilit&amp;auml;t unserer Technologie zu vielen erfolgreichen BI-L&amp;ouml;sungen f&amp;uuml;hren werden.&amp;ldquo; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 </description>
				<category>Software/</category>
			<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 09:11:09 +0200</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Basware-Studie: Nicht klar definierte Finanzprozesse verringern Gewinnmargen</title>
	<link>http://www.controllingportal.de/News/Basware-Studie-Nicht-klar-definierte-Finanzprozesse-verringern-Gewinnmargen.html</link>
	<description>&lt;b&gt;Schw&amp;auml;chen im Finanzprozess verursachen unn&amp;ouml;tige Kosten, so eine globale Umfrage von Basware unter 550 Unternehmen. In 35 Prozent aller F&amp;auml;lle haben Fehler in Rechnungen und ressort&amp;uuml;bergreifende Unstimmigkeiten schon einmal dazu gef&amp;uuml;hrt, dass Rechnungen unbeglichen blieben. In deutschen Unternehmen liegt diese Zahl sogar bei 39 Prozent. 24 Prozent aller Unternehmen, beziehungsweise 34 Prozent aller deutschen Unternehmen, mussten schon einmal selbst aus den gleichen Gr&amp;uuml;nden fehlende Zahlungseing&amp;auml;nge hinnehmen. 26 Prozent der befragten Unternehmen haben sogar einmal irrt&amp;uuml;mlich einen falschen Lieferanten bezahlt.  &lt;/b&gt; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Durchschnittlich 93.000 Rechnungen bearbeiten die befragten Unternehmen pro Jahr. 7 Prozent (mehr als 6.500) der eingehenden Rechnungen enthalten dabei Fehler. Ein Viertel der befragten Unternehmen (24 Prozent) nennt eine fehlende Kommunikation zwischen Kreditorenbuchhaltung und Einkaufsabteilungen sowie manuelle Prozesse beim Rechnungsmatching als Ursachen. 61 Prozent nannten zudem falsche Preisangaben als Grund. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Auch bei der Bezahlung besteht laut Studie Optimierungspotenzial: In den vergangenen zw&amp;ouml;lf Monaten haben 30 Prozent der Befragten Skonti-M&amp;ouml;glichkeiten vers&amp;auml;umt, bei 27 Prozent sind sogar Verzugszinsen entstanden. 60 Prozent der Umfrageteilnehmer sind der Meinung, dass die zunehmende Automatisierung dabei helfen kann, Fehler zu vermeiden und 62 Prozent denken, dass dadurch auch die Rentabilit&amp;auml;t verbessert werden kann. Trotzdem sind Purchase-to-Pay-Prozesse noch immer nur teilweise oder gar nicht integriert. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Fragt man nach zuk&amp;uuml;nftigen Pl&amp;auml;nen, zeichnet sich folgendes Bild: Laut 44 Prozent werden elektronische Rechnungen in den n&amp;auml;chsten f&amp;uuml;nf Jahren manuelle Papierrechnungen in vollem Umfang ersetzen. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 &amp;bdquo;Nach unseren Recherchen ben&amp;ouml;tigen Firmen im Durchschnitt 18 Tage, um eine Rechnung durch die Kreditorenbuchhaltung zu schleusen&amp;ldquo;, erkl&amp;auml;rt Frank Wuschech, Gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrer der Basware GmbH. &amp;bdquo;Automatisierte Finanz- und Beschaffungsprozesse f&amp;uuml;hren nicht nur zu reduzierten Durchlaufzeiten und damit zu Kosteneinsparungen, sondern bieten auch eine bessere Kontrolle dar&amp;uuml;ber, wer Geld ausgibt und wof&amp;uuml;r &amp;ndash; was letztlich auch die Gesch&amp;auml;ftsprozesse und das Kapitalmanagement verbessert.&amp;quot; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Die vollst&amp;auml;ndige Umfrage ist unter folgendem Link abrufbereit: &lt;a target=&quot;_blank&quot; href=&quot;http://www.basware.com/transaction&quot;&gt;www.basware.com/transaction&lt;/a&gt; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 </description>
				<category>Software/</category>
			<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 08:49:36 +0200</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie - VeR sieht Regelung zum Wegfall der Signaturpflicht kritisch</title>
	<link>http://www.controllingportal.de/News/Aenderung-der-Mehrwertsteuersystemrichtlinie-VeR-sieht-Regelung-zum-Wegfall-der-Signaturpflicht-kritisch.html</link>
	<description>&lt;b&gt;Der EU-Ministerrat hat am 13. Juli 2010 eine Neuregelung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie beschlossen. Kernst&amp;uuml;ck dieser Reform ist eine Gleichbehandlung von elektronischen Rechnungen und Rechnungen in Papierform. Der VeR begr&amp;uuml;&amp;szlig;t die rechtliche Gleichstellung, da sie den elektronischen Rechnungsaustausch vereinfacht und damit seine Verbreitung f&amp;ouml;rdert. Allerdings sieht der Verband die neuen Bestimmungen zum Wegfall der Signaturpflicht kritisch. Sie k&amp;ouml;nnten in Unternehmen zur Unsicherheit bei der Umsetzung des elektronischen Datenaustauschs f&amp;uuml;hren.  &lt;/b&gt; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Bisher galt die Regelung, dass die Echtheit der Herkunft (Authentizit&amp;auml;t) und die Unversehrtheit des Inhalts (Integrit&amp;auml;t) einer Rechnung durch eine qualifizierte Signatur mit Anbieter-Akkreditierung oder durch elektronischen Datenaustausch (EDI) sichergestellt werden m&amp;uuml;ssen. Ab 01.01.2013 entf&amp;auml;llt die Pflicht zur elektronischen Signatur. In Zukunft k&amp;ouml;nnen Unternehmen mit Hilfe geeigneter Kontrollmechanismen die Authentizit&amp;auml;t, die Integrit&amp;auml;t und die Lesbarkeit der Rechnung vom Zeitpunkt der Ausstellung bis zum Ende der Aufbewahrungs­dauer gew&amp;auml;hrleisten. Dabei sind alle Verfahren zul&amp;auml;ssig, die &amp;uuml;ber Pr&amp;uuml;fpfade die Verkn&amp;uuml;pfung zwischen einer Rechnung und der dazugeh&amp;ouml;rigen Lieferung beziehungsweise Dienstleistung herstellen.  
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Der VeR beurteilt als positiv, dass die Anforderungen f&amp;uuml;r Papierrechnungen und f&amp;uuml;r elektronische Rechnungen nun identisch sind, was eine rechtliche Gleichstellung bedeutet. Dies ist nach Ansicht des Verbandes ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz des elektronischen Rechnungsaustauschs zu erh&amp;ouml;hen. Nach dem Wegfall der Signaturpflicht k&amp;ouml;nnen Unternehmen auch andere Technologien nutzen, um Rechnungsdaten elektronisch auszutauschen, was grunds&amp;auml;tzlich zu begr&amp;uuml;&amp;szlig;en ist. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Allerdings bemerkt der VeR kritisch, dass der EU-Beschluss nicht n&amp;auml;her definiert, welchen Anforderungen diese Kontrollverfahren gen&amp;uuml;gen m&amp;uuml;ssen. &amp;bdquo;Es fehlen konkrete Aussagen dar&amp;uuml;ber, welche Verfahren rechtssicher sind &amp;ndash; dies kann Unternehmen leicht verunsichern&amp;ldquo;, bemerkt VeR-Vorstandsmitglied Marcus Laube. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Der Verband begr&amp;uuml;&amp;szlig;t deshalb, dass die neue Richtlinie die bislang vorgeschriebenen Verfahren &amp;ndash; elektronische Signatur und EDI &amp;ndash; als geeignete Technologien nennt, um Authentizit&amp;auml;t und Integrit&amp;auml;t von elektronischen Rechnungen sicher zu stellen. &amp;bdquo;Damit macht der Gesetzgeber klar, dass die qualifizierte elektronische Signatur ein anerkanntes und sicheres Verfahren darstellt, das auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen wird&amp;ldquo;, erkl&amp;auml;rt Laube. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Die Neuregelung ber&amp;uuml;cksichtigt die Tatsache, dass nicht jedes Unternehmen in der Lage ist, technisch aufw&amp;auml;ndige Kontrollmechanismen einzurichten, um den gesetzlichen Anforderungen an den elektronischen Rechnungsaustausch zu gen&amp;uuml;gen. Diese Unternehmen k&amp;ouml;nnen weiterhin das Signaturverfahren einsetzen. Marcus Laube betont: &amp;bdquo;Der EU-Ministerrat tr&amp;auml;gt damit dem berechtigten Interesse der Unternehmen nach Investitionssicherheit Rechnung.&amp;ldquo; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Die Mitgliedsstaaten m&amp;uuml;ssen die neue Richtlinie bis zum 31.12.2012 umsetzen, damit die neuen Regelungen ab 01.01.2013 EU-weit in Kraft treten k&amp;ouml;nnen. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 </description>
				<category>Software/</category>
			<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 08:37:21 +0200</pubDate>
</item>
<item>
	<title>1 %-Regelung gilt nur für tatsächlich zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen</title>
	<link>http://www.controllingportal.de/News/1-Regelung-gilt-nur-fuer-tatsaechlich-zur-privaten-Nutzung-ueberlassene-Dienstwagen.html</link>
	<description>&lt;b&gt;Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21. April 2010 VI R 46/08 entschieden, dass die 1 %-Regelung nur gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tats&amp;auml;chlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung &amp;uuml;berl&amp;auml;sst. Aus der Bereitstellung eines Fahrzeugs zu betrieblichen Zwecken k&amp;ouml;nne nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werde.&lt;/b&gt; 
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Streitfall betrieb der Kl&amp;auml;ger eine Apotheke mit Arzneimittelherstellung und etwa 80 Mitarbeitern, darunter auch der Sohn des Kl&amp;auml;gers, der auch das h&amp;ouml;chste Gehalt aller Mitarbeiter erhielt. Im Betriebsverm&amp;ouml;gen befanden sich sechs Kraftfahrzeuge, die f&amp;uuml;r betriebliche Fahrten zur Verf&amp;uuml;gung standen. Fahrtenb&amp;uuml;cher wurden nicht gef&amp;uuml;hrt. Im Anschluss an eine Lohnsteuerpr&amp;uuml;fung ging das Finanzamt davon aus, dass der Sohn das teuerste der sechs betrieblichen Kraftfahrzeuge, einen Audi A8 Diesel, auch privat nutze, setzte dies als steuerpflichtigen Sachbezug mit der 1 %-Regelung an und erlie&amp;szlig; gegen den Kl&amp;auml;ger einen Lohnsteuerhaftungsbescheid.
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
Der Kl&amp;auml;ger machte dagegen vor dem Finanzgericht (FG) im Ergebnis erfolglos geltend, dass die Mitarbeiter und auch sein Sohn die betrieblichen Kraftfahrzeuge nicht privat sondern nur betrieblich genutzt h&amp;auml;tten und die Privatnutzung arbeitsvertraglich verboten sei. Das Finanzgericht entschied, dass aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung der Beweis des ersten Anscheins f&amp;uuml;r eine auch private Nutzung des Dienstwagens spreche. Unstreitig habe der Sohn das Fahrzeug dienstlich genutzt. Eine Privatnutzung durch ihn sei daher nicht auszuschlie&amp;szlig;en.
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
Der BFH hob die Vorentscheidung auf und verwies die Sache an das FG zur&amp;uuml;ck. Im Streitfall seien die Anwendungsvoraussetzungen der 1 %-Regelung, n&amp;auml;mlich dass der Arbeitgeber eines der f&amp;uuml;r Betriebszwecke vorgehaltenen Fahrzeuge seinem Sohn zur privaten Nutzung &amp;uuml;berlassen habe, nicht festgestellt. Stehe eine solche Kraftfahrzeug&amp;uuml;berlassung zur privaten Nutzung nicht fest, k&amp;ouml;nne diese fehlende Feststellung nicht durch den Anscheinsbeweis ersetzt werden. Es gebe weder einen Anscheinsbeweis daf&amp;uuml;r, dass dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen aus dem arbeitgebereigenen Fuhrpark zur Verf&amp;uuml;gung stehe, noch dass der Arbeitnehmer ein solches Fahrzeug unbefugt auch privat nutze.
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&amp;amp;Art=pm&amp;amp;Datum=2010&amp;amp;anz=69&amp;amp;pos=4&amp;amp;nr=21931&amp;amp;linked=urt&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Urteil vom 21.04.10 VI R 46/08&lt;/a&gt;
&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;

&lt;br /&gt;
</description>
				<category>Speziell/</category>
			<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 09:16:19 +0200</pubDate>
</item>
<item>
	<title>LucaNet bringt Software für Beteiligungen auf den Markt</title>
	<link>http://www.controllingportal.de/News/LucaNet-bringt-Software-fuer-Beteiligungen-auf-den-Markt.html</link>
	<description>&lt;b&gt;Unter dem Namen LucaNet.Equity bietet die LucaNet AG, f&amp;uuml;hrender Anbieter von Software, Seminaren und Beratung f&amp;uuml;r Business Intelligence im Rechnungswesen, ab sofort eine Software f&amp;uuml;r Beteiligungen an. Auf Basis der seit Jahren am Markt etablierten Software-L&amp;ouml;sung LucaNet.Enterprise f&amp;uuml;r Planung und Controlling hat der Berliner Business-Intelligence-Spezialist ein Produkt entwickelt, das auf die individuellen Bed&amp;uuml;rfnisse des  Beteiligungscontrollings zugeschnitten ist. &lt;/b&gt; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 &amp;bdquo;Dieser Bereich hat ganz eigene Anspr&amp;uuml;che, gerade was Reporting und &amp;ndash; noch mehr &amp;ndash; Analyse betrifft. Mit LucaNet.Equity k&amp;ouml;nnen Unternehmen ihre vielschichtigen Informationen einfacher strukturieren und aufbereiten&amp;ldquo;, erkl&amp;auml;rt Dominik Duchon, Vorstandsmitglied von LucaNet. Das Beteilungscontrolling erh&amp;auml;lt mit wachsender Globalisierung und Verflechtung von wirtschaftlich verbundenen Unternehmen immer mehr Bedeutung. Dabei gibt es nach Meinung Duchons nur wenige ad&amp;auml;quate Steuerungsinstrumente f&amp;uuml;r den sich zunehmend internationalisierenden Mittelstand. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 &amp;bdquo;LucaNet.Equity ist eine kosteng&amp;uuml;nstige und schlanke L&amp;ouml;sung, die sich sofort und ohne Modellierungsaufwand implementieren l&amp;auml;sst&amp;ldquo;, erl&amp;auml;utert Duchon. Dadurch sei es m&amp;ouml;glich, innerhalb nur weniger Tage ein funktionierendes Beteiligungscontrolling aufzubauen. &amp;bdquo;LucaNet.Equity bringt dem Anwender eine schnelle Arbeitserleichterung und somit hohe Kosteneinsparungen&amp;ldquo;, schlie&amp;szlig;t Duchon. Dabei stehen wie bei allen Produkten von LucaNet die einfache Bedienbarkeit und die Transparenz auf allen Ebenen im Mittelpunkt. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Alle weitergehenden Produktinformationen stehen unter &lt;a target=&quot;_blank&quot; href=&quot;http://www.lucanet.com/equity&quot;&gt;www.lucanet.com/equity&lt;/a&gt; zur Verf&amp;uuml;gung. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 </description>
				<category>Software/</category>
			<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 13:09:28 +0200</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Neue Softwarelösungen für Balanced Scorecard und Unternehmensplanung von PWC auf Basis der Palo-Suite</title>
	<link>http://www.controllingportal.de/News/Neue-Softwareloesungen-fuer-Balanced-Scorecard-und-Unternehmensplanung-von-PWC-auf-Basis-der-Palo-Suite.html</link>
	<description>&lt;span style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt;PwC und Jedox arbeiten seit einem Jahr bei Treasury Intelligence-Projekten zusammen.Basierend auf der Technologie von Jedox hat PwC eine Produktlinie f&amp;uuml;r ein effizientes Finanzrisikomanagement und Berichtswesen entwickelt. Thomas Schr&amp;auml;der, Leiter des Gesch&amp;auml;ftsbereichs Corporate Treasury Solutions bei PricewaterhouseCoopers, erkl&amp;auml;rt: &amp;bdquo;Mit den Treasury-L&amp;ouml;sungen sind wir zur richtigen Zeit auf den Markt gekommen; seit der Finanzkrise ist das Risikomanagement f&amp;uuml;r unsere Kunden ein Top-Thema.  &lt;/span&gt; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Wir verzeichnen eine gro&amp;szlig;e Nachfrage nach flexiblen L&amp;ouml;sungen auf Basis der Palo-Technologie, mit denen wir alle Spezialanforderungen der komplexen Finanzthemen individuell und effizient umsetzen k&amp;ouml;nnen. Daher haben wir uns zum weiteren Ausbau der L&amp;ouml;sungsreihe entschieden.&amp;ldquo; Auch Kristian Raue, CEO der Jedox AG, zieht eine positive Bilanz aus der bisherigen Kooperation: &amp;quot;Der gro&amp;szlig;e Erfolg der Treasury Intelligence-Linie best&amp;auml;tigt uns, dass wir mit unserem IT-Konzept richtig liegen: Hochkomplexe fachliche Anwendungen bei einfacher Bedienung und Administration sind machbar. Wir haben mit unserer Palo Suite von Anfang an auf einfach bedienbare IT f&amp;uuml;r Fachanwender gesetzt &amp;ndash; mit dem umfassenden betriebswirtschaftlichen Wissen von PwC sind damit ausgefeilte Finanzmanagement- L&amp;ouml;sungen entstanden, die komplett aus der Controlling- und Finanzabteilung gesteuert 
&lt;br /&gt;
 werden k&amp;ouml;nnen.&amp;ldquo; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Die gro&amp;szlig;e Nachfrage bei den Kunden hat die Kooperationspartner bewogen, auf Basis der fachlichen Expertise von PwC und der technologischen Kompetenz von Jedox weitere L&amp;ouml;sungen f&amp;uuml;r die Unternehmenssteuerung anzubieten. Dabei handelt es sich z.B. um Kennzahlensysteme zur Performancemessung (Balanced Scorecard, Werttreiberhierarchie), und um eine Integrierte Unternehmens- und Finanzplanung. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Die technische Basis der Produktreihe ist die Premium Edition der Palo Suite, der Business- Intelligence-L&amp;ouml;sung von Jedox. Mit der &amp;bdquo;Excel to Web&amp;ldquo;-L&amp;ouml;sung lassen sich in Excel entwickelte Anwendungen auf Knopfdruck in professionelle web-basierte Datenbankapplikationen umwandeln. Die Tools sind daher &amp;auml;u&amp;szlig;erst flexibel und direkt durch die Controlling- und Finanzabteilung administrierbar. Der Vertrieb der einzelnen L&amp;ouml;sungen erfolgt modulweise, d.h. orientiert an den individuellen Anforderungen des Kunden. Alle Tools basieren dabei auf einer einheitlichen Plattform und lassen sich problemlos in bestehende Systemlandschaften integrieren. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 </description>
				<category>Software/</category>
			<pubDate>Tue, 10 Aug 2010 09:42:17 +0200</pubDate>
</item>
<item>
	<title>Studie: Zahlungsmoral deutscher Unternehmen bessert sich im Juli erneut</title>
	<link>http://www.controllingportal.de/News/Studie-Zahlungsmoral-deutscher-Unternehmen-bessert-sich-im-Juli-erneut.html</link>
	<description>Die Zahlungsmoral deutscher Unternehmen hat sich im Juli erneut verbessert. Der im Auftrag der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX erstellte D&amp;amp;B-Zahlungsindex stieg im Juni zum 13. Mal in Folge. &amp;quot;Mehr Auftr&amp;auml;ge und mehr Umsatz f&amp;uuml;hren auch dazu, dass Rechnungen p&amp;uuml;nktlicher bezahlt werden. Die an sich gute Liquidit&amp;auml;t der Unternehmen wird durch den Aufschwung weiter verbessert&amp;quot;, sagte D&amp;amp;B-Gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrer Thomas Dold am Freitag in Darmstadt. &amp;quot;Jedoch ist auch hier Vorsicht geboten. Ein gro&amp;szlig;er Teil der Nachfrage und damit des Aufschwungs resultiert aus dem gestiegenen Nachfrage vor allem aus China. Der Export treibt den Aufschwung. Nur wenige Impulse kommen aus dem Inland.&amp;quot; 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 Der D&amp;amp;B-Zahlungsindex legte im Juli auf 82,73 (Juni: 82,29) Punkte zu. H&amp;ouml;her stand der Indikator zuletzt vor mehr als zwei Jahren. Seit dem Tiefpunkt des Zahlungsindex im Mai 2009 verbesserte sich die Lage deutlich. Von den in Deutschland rund 4,5 Millionen aktiven Unternehmen zahlten im Juli der Studie zufolge rund 180.000 mehr ihre Rechnungen p&amp;uuml;nktlich als vor einem Jahr. Der Index sagt aus, dass im Juli knapp 83 Prozent der Unternehmen die Rechnungen p&amp;uuml;nktlich bezahlten. Der Indikator wird seit Anfang des vergangenen Jahres auf Monatsbasis ver&amp;ouml;ffentlicht und fiel von Januar bis Mai 2009 deutlich - seit Juni des vergangenen Jahres erholt er sich allerdings wieder. 
&lt;br /&gt;
 
&lt;br /&gt;
 </description>
				<category>Speziell/</category>
			<pubDate>Tue, 10 Aug 2010 09:25:39 +0200</pubDate>
</item>
</channel>
</rss>
