Es sei ein Handicap für das deutsche System, dass - auch bedingt durch die Mitbestimmung - die Aufsichtsräte meist zu groß seien. Dass die Hypo Real Estate, deren Aufsichtsrat er ebenso vorsitzt wie dem des DAX-Unternehmens Deutsche Börse AG, seit der Abspaltung von der HypoVereinsbank von einem Team mit nur sechs Aufsichtsratsmitgliedern geführt werde, sei ein maßgeblicher Faktor für den Erfolg dieses Unternehmens, das künftig ebenfalls im DAX notiert wird. Dies war eine der zentralen Feststellungen zum Thema "Controlling durch Aufsichtsräte", über das Kurt F. Viermetz jüngst in der Vortragsreihe der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Prüfung und Controlling an der Universität Augsburg referierte.
KOMPETENZ UND GEWICHT DURCH AUSSCHÜSSE
Durch den 2002 verabschiedeten deutschen Corporate Governance Kodex sieht Viermetz Position und Aufgabe des Aufsichtsrats in Deutschland erheblich verstärkt. Bei sachgerechter Handhabung würden sich Für und Wider des einstufigen angelsächsischen Boardsystems und des zweigliedrigen deutschen Vorstands-/Aufsichtsratssystems aneinander annähern. Dabei erhalte das zweigliedrige deutsche System dadurch Kompetenz und Gewicht, dass Ausschüsse gebildet werden. Insbesondere nannte Viermetz in diesem Zusammenhang das Audit Committee, den Prüfungspersonalausschuss und den Ausschuss für Strategieangelegenheiten; die den Fluss des Dialogs zwischen Aufsichtsrat und Vorstand erheblich verstärken.
Controlling heiße steuern und regeln, faktisch also Leitung und Kontrolle des Unternehmens. Darin bestehe die eigentliche Aufgabe des Aufsichtsrats. Der Vorstand sei für das operative Geschäft verantwortlich, der Aufsichtsrat berate, überprüfe und kontrolliere. Die auch durch die Mitbestimmung bedingte Größe deutscher Aufsichtsräte erweise sich dabei meist als hinderlich.
UNTERNEHMENSKULTUR, SACHVERSTAND, INTERNATIONALITÄT
Erfolg setze zum einen voraus, dass die Gespräche zwischen Vorstand und Aufsichtsrat von großem gegenseitigem Vertrauen getragen werden; dies setze eine entsprechende Unternehmenskultur voraus. Zum anderen sei, um den Aufgaben gerecht zu werden, großer Sachverstand nicht nur beim Vorstand, sondern ebenso beim Aufsichtsrat von Nöten. In einer globalisierten Welt sei es dabei meistens sinnvoll, den Aufsichtsrat international zu besetzen. So sei z. B. der Aufsichtsrat der Hypo Real Estate vollständig international zusammengesetzt, und im Aufsichtsrat der Deutschen Börse AG seien sechs der vierzehn Aufsichtsratsmandate der Kapitalgeberseite international besetzt.
SUCCESSION MANAGEMENT
Als wichtigstes Verbindungsglied zwischen Leitung und Kontrolle des Unternehmens definierte Viermetz die Auswahl und die Bestellung des Vorstandes, die Leistungsüberprüfung, die Bezahlung des Vorstandes und das sogenannte Succession Management, das dem Aufsichtsrat allein obliege. Prüfung und Kontrolle des Jahresabschlusses hingegen aber auch der Quartals- und Halbjahresveröffentlichungen seien Sache des Audit Commitee, das seine Aufgaben in direkter Diskussion mit dem CFO und den Wirtschaftsprüfern wahrnehme. Ein besonderer Akzent liege dabei auf der Prüfung der Plausibilität der Zahlen in Verbindung mit der verabschiedeten Unternehmensstrategie.
Die Kontrolle des Aufsichtsrats schließlich sieht Viermetz - soweit die Kapitalgeberseite betroffen ist - durch die Aktionäre gewährleistet, konkret durch die Hauptversammlung. Sie entscheide - nicht so engmaschig wie in den USA, wo diese Frage jährlich neu zu entscheiden sei - im Drei- oder Fünfjahresrhythmus über die Bestellung oder Wiederbestellung.
"Ein spannender Erfahrungsbericht für unsere Studierenden und die zahlreichen Unternehmer und Führungskräfte aus dem Augsburger Wirtschaftsraum, der reichlich Stoff für eine lebhafte sich anschließende Diskussion lieferte." So resümiert Prof. Dr. Dres. h. c. Adolf G. Coenenberg, Inhaber des Augsburger Lehrstuhls für Wirtschaftsprüfung und Controlling und Veranstalter der Reihe "Prüfung und Controlling", den Vortrag von Kurt F. Viermetz, der seine reichen Erfahrungen aus zahlreichen Aufsichtratsmandaten als Vorsitzender ihres Hochschulrats seit Ende 2002 auch der Universität Augsburg zur Verfügung stellt.
http://www.wiwi.uni-augsburg.de/bwl/coenenberg
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Erstellt am: 22.12.2005
Autor:
reimus
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