Kommt darauf an, ob Ihr die 25.000 € gemäß § 5a GmbHG bereits zusammen habt. Sonst müßt Ihr 25 % vom Gewinn einzahlen, bis Ihr die zusammen habt, und es können juristisch nur 75 % ausgeschüttet werden. Wenn man einen echt gemeinen Vertrag aufsetzt, kann man auch jedes Mal durch Mehrheitsbeschluss eine Gewinnverwendung beschließen, die dem 10 % Anteilseigner dann vielleicht nicht so ganz passt. Hierzu vielleicht Heidelberger Musterverträge oder Wirtschaftsfachanwalt befragen. Ansonsten vielleicht atypisch stille Beteiligung mit Pflichtverzinsung und Gewinnanteil o.ä. aufsetzen!?
Dem Anteilseigner gehören natürlich auch 10 % vom Geschäftswert, der die 25.000 € dann impleziert. Papier ist geduldig und man kann die Klauseln ja gemäß unternehmerischer Freiheit selbst bestimmen, auch, ob der Anteilseigner bei evtl. auftretenden Verlusten haftet und/oder beteiligt ist. Am Ende dann die Salvatorische Klausel einfügen, die, falls gegen gute Sitten etc. verstoßen wird, die betreffenden Klauseln dann wieder aufhebt und immer darauf achten, dass Ihr nicht gegen Gesetzte verstößt, wie § 5a GmbHG, sonst ist die Vereinbarung eh wieder nichtig.
Viel Glück