Hallo luuisa,
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Wenn sich das AV nicht verändert, hätte ich auch die Abschreibungen nicht berücksichtigt? Ich hätte beim CF aus investitionstätigkeit sonst -1000 hingeschrieben, wegen den Abschreibungen. Das habe ich noch nicht verstanden... Wann muss ich die Abschreibungen an dieser Stelle beücksichtigen, und wann nicht? |
die Abschreibungen berücksichtigst Du immer bei der indirekten Methode, da es sich um Aufwendungen handelt (minderten den JÜ), aber nicht um Auszahlungen.
Du musst halt schauen, was Du ins AV investiert hast. Hier startetest Du ins Geschäftsjahr mit 7600. Dann schriebst Du 1000 davon ab. Dann müsstest Du am Ende bei 6600 liegen. Tust Du aber nicht, weil Du ins AV reinvestierst hast, also Deinen Cashflow vermindert hast.
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Und jetzt die entscheidende Frage: wo lässt sich die Höhe der Auszahlungen an die Gesellschafter der Bilanz entnehmen? |
Dieser Bilanz gar nicht, weil Grundkapital und Gewinnrücklage zu einer einzigen Position zusammengefasst wurden. Kapitalrücklage und gesetzliche Rücklage fehlen ganz. So sieht die Passivseite einer AG nunmal nicht aus.
Deshalb schaust Du ganz pragmatisch auf die Zahlen. JÜ im Vorjahr waren 325 und um 325 ist die Summe aus Grundkapital und Gewinnrücklage gestiegen. Also sollte man davon ausgehen können, dass der JÜ komplett thesauriert wurde.
Ergänzung:
Die Cashquelle des Unternehmens in besagtem Geschäftsjahr ist ja unschwer zu identifizieren: 2000 kommen aus der Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber KI. Da das Unternehmen aus laufender Geschäftstätigkeit und Investitionstätigkeit jeweils negative Cashflows erzielte, muss logischerweise der Cash anderswo herkommen, und ein Kredit ist nunmal eine klassische Cashquelle.
Und nimm Dir mal den Tipp von
fbausw zu Herzen und schau Dir mal ein paar Bewegungsbilanzen an.
LG
-Nausicaa