Deloitte-Untersuchung: Kapitalmarkt-Einfluss der Corporate Governance

Für die Studie „Stärkung der Corporate Governance in Deutschland – Umsetzungsstand und Effektivität“, durchgeführt von Deloitte und dem Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der Universität Duisburg-Essen, wurden die Angaben von 87 kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie 59 Finanzanalysten ausgewertet.

 

Die Untersuchung zeigt: Maßnahmen, die einen gesetzlichen Hintergrund haben wie die Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und der Bilanzeid leisten einen höheren Beitrag zu guter Corporate Governance als freiwillige Maßnahmen wie die Einrichtung von Compliance-Systemen oder der „Tone at the Top“. Aus Kapitalmarktsicht ist vor allem die Offenlegung der Directors’ Dealings maßgeblich, die Veröffentlichung der Prüfungshonorare hingegen kaum. Allerdings unterscheiden sich die beiden befragten Gruppen bei ihren Einschätzungen zu Wirkung und Relevanz der einzelnen Punkte deutlich.

„Seit nunmehr knapp sieben Jahren soll ein von der Politik initiierter Maßnahmenkatalog, der 10-Punkte-Plan, für mehr Unternehmensintegrität und Anlegerschutz sorgen. Wir wollten wissen, wie es um deren Wahrnehmung und Umsetzung steht“, erklärt Dieter Schlereth, Partner Audit bei Deloitte.


Transparenz und Kontrolle

Zu den untersuchten Regelungen gehören unter anderem Bestimmungen zur Offenlegung zusätzlicher Informationen wie z.B. das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG), das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschafts- sowie das Unternehmensregister (EHUG) und das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG). Ferner Regelungen zur Stärkung der Aufsicht und Kontrolle wie z.B. das Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) und das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) sowie allgemein die Compliance und der sogenannte „Tone at the Top“ (Vorbildfunktion der Unternehmensspitze).

Directors’ Dealings ist wichtigste Regel

In den Unternehmen sind vor allem die Regelungen zur Vorstandsvergütungsoffenlegung sowie zu Directors’ Dealings im Detail bekannt. Im Gegensatz dazu schätzen Finanzanalysten ihren Kenntnisstand hier deutlich eingeschränkter ein: So wissen beispielsweise 37 Prozent kaum etwas über die Regelungen zur Transparenz von Prüfungshonoraren – im Einklang dazu halten sowohl Unternehmen als auch Finanzanalysten deren Offenlegung für am wenigsten vertrauensbildend. Die hierfür wichtigsten Maßnahmen sind für beide Gruppen die Directors’ Dealings sowie die Weiterentwicklung der Rechnungslegungsnormen HGB/IFRS.

Wenige Kenntnisse über Aufsichtsbestimmungen

Im Unterschied zu den Transparenzbestimmungen sind die Regelungen zur Aufsichts- und Kontrollverschärfung bei Unternehmen und Finanzanalysten generell unbekannter – vor allem jene, die auf Wirtschaftsprüfer abzielen und die Unternehmen nur indirekt betreffen. Insgesamt weisen die Finanzanalysten zwar noch weniger Detailkenntnisse auf, schätzen jedoch deren Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen und auf das Entscheidungsverhalten der Finanzanalysten als höher ein als die Unternehmensvertreter. Als wirksamste Maßnahmen werden übereinstimmend der Bilanzeid und die Festlegung von Ausschlussgründen für Abschlussprüfer bezeichnet.
 
Compliance ist wichtig, der „Tone at the Top“ nicht

Die Wahrnehmungen der gesetzlich nicht geregelten Themengebiete Compliance und „Tone at the Top“ differieren stark: Während Erstere häufig sogar im Detail im Bewusstsein der Betroffenen verankert ist, spielt die Vorbildfunktion der Unternehmensspitze aus Sicht der Befragten kaum eine Rolle – insbesondere Finanzanalysten messen dem Begriff nur rudimentäre Bedeutung zu.

„Aus den Befragungsergebnissen lassen sich interessante Schlüsse ziehen – zum Beispiel glauben Unternehmensvertreter, die Wirkung transparenter Unternehmensinformationen auf Finanzanalysten relativ gut beurteilen zu können. Diese neigen jedoch dazu, die Wirkung vertrauensstärkender Maßnahmen auf den Kapitalmarkt tendenziell als deutlich geringer einzuschätzen. Aufklärung tut Not“, kommentiert Professor Dr. Annette Köhler, Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der Universität Duisburg-Essen.
 

Die komplette Untersuchung erhalten Sie auf Anfrage bei Deloitte >>

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