Risk Management und die Vermittlerrichtlinie

Im Kontroll- und Transparenzgesetz (KonTraG) taucht der Begriff des Risikomanagements gesetzlich definiert erstmals auf. Der Begriff des Risikomanagements ist aber auch in anderen Systemen zu finden und hat dort seinen älteren Ursprung. Man kann allgemein sagen, dass Risikomanagement als Prozess für Organisationen und Systeme zu sehen ist.  Man findet Ansätze im QM nach ISO 9001, UM nach ISO 14001, OSH nach OHSAS 18001 und IT nach 17799. Die Normenseite wurde bisher in der Diskussion um die Vermittlerrichtlinie nur wenig betrachtet und Maklervereinigungen haben ihren Mitgliedern in der Regel die Zertifizierung nach der ISO EN 9001:2000 empfohlen. Dies ist nicht ganz richtig, aber auch nicht ganz falsch.

Die ISO regelt zwar im QMH die Qualität, die Regeln und Prozesse des Maklerbetriebes als Managementsystem, aber nicht die Regeln und Prozesse der Erhebungen, Analyse und Bewertung im Risikomanagement. Für diesen Bereich gibt die ONR 49000 ff. einen breiteren Raum. Die ONR ist eine österreichische Norm, und wir gehen davon aus, dass sie künftig als EN Norm europäisch eingeführt wird. Die ONR geht weiterhin davon aus, dass Betriebe künftig über Stellen verfügen, die als Riskmanager ausgewiesen sind. Die ISO 9000 und die ONR 49000 sind vom Aufbau und von der Zielrichtung her verwandte Managementsysteme und erfüllen in ihrer Kombination die Forderungen der künftigen EU-Vermittlerrichtlinie, d.h. dass, sofern diese Normenkonformität in der Ablauforganisation eines Maklers gegeben ist, nahezu kein Vorwurf wegen der Verletzung von Kardinalaufgaben qualifiziert vorgetragen werden kann.

Vor diesem Hintergrund obliegt es den in diesem Prozess verantwortlichen Marktteilnehmern, sich intensivst mit diesem Themenbereich zu befassen. Die Risikodokumentationen, Fragebogen, Work Flows, Prozesse und Verfahren zu entwickeln, die diesen gesetzlichen Erfordernissen mit den unterlegten Normen entsprechen – diese Entwicklungsarbeit ist eine der Aufgabenschwerpunkte der DVR AG.

Die ONR 49000 gliedert sich in: Begriffe und Grundlagen, ONR 49001 beschreibt: Elemente des Risikomanagement-Systems und ONR 49002-1: Leitfaden für das Risikomanagement.
 
Dies ist aus unserer Sicht der wichtigste Teil der ONR. Er untergliedert sich in:

1. Begriffe
2. Anwendungsbereich
3. Normative Verweisung
4. Regeln für das Risikomanagement
5. Vorbereitung für das Risikomanagement
6. Risikobeurteilung
7. Risikobewältigung
8. Umsetzung und Risikoüberwachung
9. Risikomanagement-Audit und Systemverbesserung


Diese Punkte sind sehr genau beschrieben und methodisch unterlegt. Im Anhang A werden die Gefahrengebiete mit Gefahrenbereichen, Checkpunkten und Ausprägung beschrieben. Im Anhang B werden die Ausprägungsformen von Risikolandschaften beschrieben und Anhang C wird als wertorientiertes Risikomanagement beschrieben. Dies zielt vor allem auf quantitative Szenarien und Auswirkungen. ONR 49002-2 beschreibt den Leitfaden für die Einbettung des Risikomanagements in das Gesamtmanagementsystem ONR 49003 beschreibt und definiert die Anforderungen an die Qualifikation des Risikomanagers. [...]

 

Autor: Dieter Olejar,
Vorsitzender des Vorstandes der DVR AG


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