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Corporate Governance


Unter dem Begriff der Corporate Governance fasst man sämtliche Prozesse der Leitung und Überwachung eines Unternehmens zusammen. Dies betrifft die interne Ordnung inklusive Regelungen und Richtlinien, Überwachungsfunktionen und deren Mittel. Ursprünglich beschrieb der Begriff lediglich Verfahren der Kontrolle der Anteilseigner gegenüber des Managements eines Unternehmens. Mittlerweile hat man ihn jedoch ausgeweitet, so dass z.B. auch Beziehungen zwischen verschiedenen Stakeholdern, Binnenstrukturen der Unternehmensführung oder externe Faktoren stärker Berücksichtigung finden.

Dass das Thema in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen konnte, liegt vor allem an den zahlreichen Fällen von Missmanagement. Auch in Hinblick auf den stetig wachsenden Konkurrenzdruck aufgrund der Globalisierung erscheinen geeignete Maßnahmen zur Überwachung von Unternehmensentscheidungen notwendig.

Versteht man ein Unternehmen als Zusammenschluss verschiedenster Interessengruppen unter einheitlicher Führung, so besteht die Aufgabe der Corporate Governance darin, die bestmögliche Abwicklung aller Beziehungen und Verträge der einzelnen Gruppen zu realisieren. Man unterscheidet den Shareholder- und den Stakeholder-Ansatz. Ersterer betrachtet ausschließlich das Verhältnis zwischen Aktionären und Management. Der Stakeholder-Ansatz umfasst zusätzlich dazu auch noch Belange der Arbeitnehmer, Lieferanten, Gläubiger und anderer, mit dem Unternehmen in Verbindung stehender Gruppen und ist damit das ganzheitlichere, aber auch komplexere Konzept. Ziel ist es, die bestmöglichen Bedingungen für eine ertragsreiche Wertschöpfung bei gleichzeitiger Wahrung der Interessen der verschiedenen Beteiligten zu ermöglichen. Dazu müssen die unterschiedlichen Ansprüche erfüllt werden, um somit die zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal für den Unternehmenserfolg einsetzen zu können.

Grundsätzlich sind vier verschiedene Gestaltungsfelder der Corporate Governance zu unterscheiden:

  • allgemeine Zielsetzung des Unternehmens
  • Strukturen, Prozesse, Personen der Unternehmensführung
  • Evaluation der Führungsaktivitäten
  • Unternehmenskommunikation

Im Rahmen sogenannter Organkontrollen können Stakeholder bestimmte Informations- und Überwachungsrechte geltend machen, wodurch sie eventuelle Risiken besser abschätzen und vermindern können. Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft z.B. vertritt sämtliche Aktionäre gegenüber der Unternehmensführung und kann bei Bedarf den Vorstand kontrollieren.

Bei sogenannten Marktkontrollen, die extern motiviert sind, wird dagegen auf eine Selbstkontrolle und -koordination gesetzt, die klassisch durch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bestimmt wird. So werden z.B. Fehlentscheidungen des Managements vom Markt mit Kursrückgängen, d.h. Aktienverkäufen, abgestraft.

Als wichtigste Grundprinzipien der Corporate Governance gelten:

  • Gewaltenteilung
  • Transparenz
  • Reduzierung von Interessenskonflikten
  • Motivation einzelner Beteiligter


Auch die Politik versucht, regelnd in die Corporate Governance von Unternehmen einzugreifen. So wurden 1999 die "OECD Principles of Corporate Governance" verabschiedet. Damit sollte eine internationale Harmonisierung der Governance-Systeme erreicht und einige Mindeststandards als Grundlage für nationale Gesetze festgelegt werden. Diese allgemeinen Prinzipien teilen sich in fünf Bereiche:

  • Rechte der Aktionäre
  • Gleichbehandlung der Aktionäre
  • Rolle der Stakeholder
  • Offenlegung und Transparenz
  • Pflichten des Aufsichtsrates

Der 2002 von der Bundesregierung erlassene "Corporate Governance Codex" soll das Aktiengesetz ergänzen und beinhaltet Richtlinien für die Vorstände börsennotierter Gesellschaften. Da es sich aber um kein legitimiertes Gesetz handelt, ist die Einhaltung nicht obligatorisch. 

 

 

 

Quellen:
Freidank/Peemöller (Hrsg.): Corporate Governance und Interne Revision, Berlin 2008.
Handelsblatt (Hrsg.): Wirtschaftslexikon, Bd. 3, Stuttgart 2006.
Schneck, O.(Hrsg.): Lexikon der Betriebswirtschaft, 6. Aufl., München 2005.

 
Erstellt am: 05.11.2008
 
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