Voll- und Teilkostenrechnung

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Die betriebliche Kostenrechnung unterteilt sich wie folgt:

Kostenartenrechnung:
Hierbei handelt es sich um die Erfassung und Kategorisierung aller im Betrieb entstandenen Kosten während einer Abrechnungsperiode. Die Kosten wurden in der Buchhaltung des Unternehmens erfasst und verbucht. In der Kostenartenrechnung werden diese sortiert. Die Sortierung kann nach verschiedenen Differenzierungen erfolgen. Zum einen ist eine Differenzierung nach der Kostenart möglich, zum Beispiel nach Material-, Personal- oder Infrastrukturkosten. Eine weitere Variante wäre die Differenzierung nach der Kostenerfassung in Grund-, Zusatz- und Anderskosten.

Kostenstellenrechnung:
Die Kostenstellenrechnung verteilt die entstandenen Kosten auf betriebliche Abteilungen bzw. Positionen, in denen die Kosten entstanden sind. Das grundlegende Hilfsmittel hierfür ist der Betriebsabrechnungsbogen.

Kostenträgerrechnung:
Die Kostenträgerrechnung ist der letzte Schritt in der Kostenrechnung. Hier werden die ermittelten Kosten auf einzelne Kostenträger nach dem Verursachungsprinzip bzw. anteilsmäßig verrechnet. Kostenträger können Produkte, Produktgruppen, Projekte und ähnliches sein. Kosten, die sich nicht direkt einem Kostenträger zurechnen lassen, bezeichnet man als Gemeinkosten. Bei dem Umgang mit den Gemeinkosten unterscheidet man zwischen den beiden nachfolgenden Verfahren:

Vollkostenrechnung
In der Vollkostenrechnung wird versucht, alle im Unternehmen anfallenden Kosten möglichst verursachungsgerecht, mithilfe von Kostenstellen und entsprechenden Verteilungsschlüsseln, auf die Kostenträger eines Unternehmens zu verteilen. Dabei wird nach Einzel- und Gemeinkosten unterschieden. Bei Einzelkosten handelt es sich um Kosten, die dem einzelnen Kostenträger (Produkt) direkt zurechenbar sind. Dies können z.B. Materialkosten oder auch Fertigungslöhne sein, die einzig für ein bestimmtes Produkt eingesetzt werden. Gemeinkosten dagegen sind Kosten, die dem einzelnen Kostenträger nicht direkt zurechenbar sind. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Gehälter des Verwaltungspersonals. Das Gehalt eines Mitarbeiters aus der Abteilung Rechnungswesen kann i.d.R. nicht direkt einem Produkt zugeordnet werden, sondern nur einer Kostenstelle.

Die Vollkostenrechnung dient der langfristigen Kostenkalkulation. Als Kritikpunkt lässt sich vorbringen, dass bei der Vollkostenrechnung die Verteilung der Gemeinkosten nicht verursachungsgerecht, sondern nur nach dem „Gießkannen-Prinzip“ z.B. durch entsprechende Umlageschlüssel etc. erfolgen kann. Insofern werden u. U. Kostenträger überproportional mit Gemeinkosten belastet und können im Extremfall sogar in den Bereich der Unwirtschaftlichkeit abrutschen. Wohingegen andere Kostenträger einen höheren als den verrechneten Anteil an Gemeinkosten verursachen und somit deren Deckungsbeitrag fälschlicherweise zu hoch bemessen wird.

Teilkostenrechnung
In der Teilkostenrechnung werden nur die Einzelkosten den jeweiligen Kostenträgern zugerechnet. Damit wird eine leistungsabhängige Kostenrechnung eingeführt, die per Definition als „verursachungsgerecht“ zu bezeichnen ist. Gleichzeitig erhöht sich damit der Gesamtdeckungsbeitrag, der zur Deckung der Gemeinkosten verbleibt. Insofern reagiert die Teilkostenrechnung deutlicher auf Beschäftigungsschwankungen als es die Vollkostenrechnung vermag. Gleichzeitig liefert sie Entscheidungshilfen bei kurzfristigen Fragestellungen wie z.B. der Festlegung einer Preisuntergrenze bzw. bei der Berechnung einer Gewinnschwelle vergleichbar mit dem Verfahren der Grenzkostenrechnung. Eben diese Kurzfristigkeit der Teilkostenrechnung stellt einen wesentlichen Kritikpunkt dar.

Unterschied zwischen Voll- und Teilkostenrechnung
Die Vollkostenrechnung legt alle im Betrieb entstandenen Kosten auf die Kostenträger um. Dies erfolgt unabhängig von dem Beschäftigungsniveau der Kostenträger. Hier unterscheidet sich die Vollkostenrechnung im wesentlichen von der Teilkostenrechnung, die nur die Einzelkosten nach dem Verursachungsprinzip auf die jeweiligen Kostenträger verteilt. Diese beiden unterschiedlichen Verrechungsarten entstehen durch die jeweils zugrunde gelegten Ansätze. Der Ansatz der Vollkostenrechnung besteht darin, dass auf langfristiger Sicht alle im Unternehmen entstandenen Kosten durch die Kostenträger gedeckt werden müssen. Im Gegensatz dazu bezieht sich die Teilkostenrechnung auf kurzfristige Betrachtungen.

Wahl des geeigneten Verfahrens
Für welches der beiden Verfahren man sich entscheidet, hängt im wesentlichen von zwei zentralen Fragestellungen ab:
a) Wie variabel ist der Gemeinkostenblock? Sind die Gemeinkosten auf Sicht des zugrundeliegenden Planungshorizonts als unveränderlich zu betrachten, so ist der Teilkostenrechnung den Vorzug zu geben.
b) Welche Reichweite hat meine Deckungsbeitragsrechnung? Handelt es sich z.B. um die Begutachtung der langfristigen Kostentragfähigkeit eines neuen Geschäftsmodells, so bedient man sich in der Regel der Vollkostenrechnung.

Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das Kriterium der verursachungsgerechten Zurechenbarkeit der Kosten unabhängig ist von dem Entstehungscharakter der Kosten. Es gibt demnach durchaus fixe Kosten, die als Einzelkosten behandelt werden (z.B. Rüstkosten oder sprungfixe Kosten in der Fertigung, die direkt durch einen Kostenträger verursacht werden oder diesem zugerechnet werden können), als auch variable Kosten, die den Gemeinkosten zuzurechnen sind (z.B. Kosten für Zeitpersonal in der Verwaltung, das nur bei Bedarf zum Einsatz kommt).

Hier finden Sie Aufgaben zur Vollkostenrechnung >>

Quellen:
- Rechnungswesen des Groß- und Außenhandels; S. Schmolke, M. Deitermann, W.-D. Rückwart; Winklers Verlag; 1992
 


Erstellt von Alexander Dietzel, Alexander Wildt am 07.02.2008

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