"Bei der Prozesskostenrechnung handelt es sich um eine die vorhandene Kostenrechnung ergänzende Methode zur Planung, Steuerung und Verrechnung der Kosten indirekter Leistungsbereiche von Industrieunternehmen (z.B. Beschaffung, Logistik, Produktionsplanung und -steuerung, Instandhaltung, Qualitätssicherung, Auftragsabwicklung, Vertrieb, Rechnungswesen etc.) sowie für alle Verwaltungs- und Logistiktätigkeiten in Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Betriebs- und Verwaltungsbereichen von Banken und Versicherungen sowie Behörden und öffentlichen Einrichtungen.
Anwendungsfelder sind sogenannte Gemeinkostenbereiche, deren Prozesse nicht mittels der Methodik industrieller Arbeitspläne abbildbar sind. Die Kostenverrechung erfolgt zweistufig, zunächst von Kostenstellen auf Prozesse und dann gemäß der Prozessinanspruchnahme entweder auf Produkte (Herstellkosten) oder auf Markteinheiten (Ergebnisrechnung). [...]"
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| Erstellt von Mayer am 07.02.2008 Quelle: www.horvath-partners.com |
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