Formale Charakteristik von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Bilanz im Rahmen des Jahresabschlusses ist eine zweifache Zusammenstellung der betrieblichen Werte in Kontoform, seltener auch in Staffelform. Die Aktivseite kann man als Übersicht über die Werte der mit betrieblichen Mitteln beschafften Vermögensgegenstände, das betriebliche Vermögen, betrachten. Bei der Behandlung von Bilanzierungsfragen wird der Begriff Vermögen aber häufig auch in einem weiteren, Aktiv- und Passivseite umfassenden Sinne gebraucht. Die Passivseite gibt Auskunft darüber, aus welchen Quellen die betrieblichen Mittel stammen. Die Summe aller dem Betrieb zur Verfügung gestellten Mittel bezeichnet man als Kapital. Zum Kapital zählen einmal die von Unternehmenseignern durch Zuführung von außen oder durch Verzicht auf Gewinnansprüche ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellten Mittel (Eigenkapital). Zum anderen gehören hierzu die von Fremden oder von Unternehmenseignern zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellten Beträge (Fremdkapital). Das Kapital fließt der Unternehmung in Form von Bargeld oder in Form von Sacheinlagen (z. B. Grundstücke, Maschinen, Rechte, Verzicht auf Forderungen gegenüber der Unternehmung) zu.
Hat sich nach Ablauf einer Rechnungsperiode der Wert des gesamten Vermögens verändert, so sind diese Änderungen der Eigenkapitalposition als Gewinn hinzuzufügen (Werterhöhung des Vermögens) oder als Verlust von ihr abzuziehen (Wertminderung des Vermögens), sofern der Fremdkapitalbestand unverändert geblieben ist und keine Einlagen oder Entnahmen stattgefunden haben. Dies folgt aus dem Grundsatz, dass die Unternehmenseigner Gewinne und Verluste des Unternehmens tragen. Hat sich dagegen der Fremdkapitalbestand verändert oder haben Einlagen bzw. Entnahmen stattgefunden, so ist zur Ermittlung von Gewinn oder Verlust die Vermögensänderung zunächst um die Änderung des Fremdkapitals bzw. um die Einlagen oder Entnahmen zu berichtigen. Die folgenden Beispiele sollen die Zusammenhänge verdeutlichen.
Gewinn oder Verlust (= Erfolg) werden in der Bilanz zum Abschluss einer Rechnungsperiode explizit ausgewiesen. Der Gewinn erscheint als Eigenkapitalmehrung, sprich als positive Änderung der Differenz zwischen dem Vermögen und dem eingesetzten Fremdkapital auf der Passivseite der Bilanz. Ein Verlust, d. h. eine negative Änderung der Differenz zwischen Vermögen und Fremdkapital, müsste demnach – rein buchhalterisch – analog auf der Aktivseite der Bilanz erscheinen. Aus Gründen des klareren Eigenkapitalausweises schreibt jedoch der Gesetzgeber Kapitalgesellschaften vor, den Verlust (Jahresfehlbetrag) ebenfalls, und zwar als Negativbetrag, als Passivposten in die Bilanz aufzunehmen (§ 266 Abs. 3 HGB, vgl. 6. Kapitel, S. 328 ff.). Wenn in der Unternehmensbilanz der Verlust (inkl. Verlustvortrag) nicht mehr durch offene Rücklagen abzudecken ist, so liegt eine Unterbilanz vor. Übersteigt der Verlust sogar das gesamte Eigenkapital, so spricht man von Überschuldung.
Mit freundlicher Genehmigung des Schäffer-Poeschel Verlages
| Erstellt von Adolf G. Coenenberg am 20.08.2009 |
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