Intention des IASB
Hauptkriterium für die Klassifikation eines Finanzinstruments als Eigenkapitalinstrument ist für das IASB die Frage, ob dem bilanzierenden Unternehmen aus diesem Finanzinstrument eine (auch nur potenzielle) Zahlungsverpflichtung erwächst oder erwachsen kann. Ist dies der Fall, so liegt ein Fremdkapital- und kein Eigenkapitalinstrument vor. Das IASB definiert Eigenkapital also im Wesentlichen anhand der Finanzierungsfunktion der dem bilanzierenden Unternehmen überlassenen finanziellen Vermögenswerte. Nur wenn der Investor dem bilanzierenden Unternehmen finanzielle Vermögenswerte für einen unbegrenzten Zeitraum überlässt, stellen diese aus der Sicht des bilanzierenden Unternehmens Eigenkapitalinstrumente dar.
Nach IAS 32 in der im Dezember 2003 verabschiedeten Fassung ist für eine Eigenkapitalklassifikation, im Gegensatz zum HGB, die Übernahme einer Verlustdeckungs- bzw. Haftungsfunktion nicht notwendig. Im Rahmen der zurzeit laufenden Projekte des IASB und des FASB zur Neudefinition des Eigenkapitalbegriffs werden diese Kriterien jedoch voraussichtlich in die Eigenkapitaldefinition eingehen. Einen Standardfall für eine finanzielle Verbindlichkeit stellt für das bilanzierende Unternehmen ein Bankdarlehen dar. Das Unternehmen hat dieses Darlehen durch flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte (wie Buchgeld) zu tilgen. Entsprechend liegt eine Zahlungsverpflichtung für das Unternehmen vor, die zur Klassifikation als finanzielle Verbindlichkeit führt. Eine Zahlungsverpflichtung kann sich ergeben aus:
- der Pflicht zur Rückzahlung der überlassenen finanziellen Vermögenswerte,
- einem Kündigungsrecht des Inhabers eines vom bilanzierenden Unternehmen emittierten Finanzinstruments oder
- aus der Verpflichtung, eine laufende Vergütung für die überlassenen finanziellen Vermögenswerte zu leisten.
Liegt in diesem Sinne keine Zahlungsverpflichtung vor, sondern
- eine Verpflichtung zum Tausch von finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten zu potenziell nachteiligen Bedingungen
wird eine solche Verpflichtung vom IASB dem Vorliegen einer Zahlungsverpflichtung gleichgesetzt.
Als
Nebenkriterium definiert das IASB Ausnahmefälle von der Eigenkapitalklassifikation für den Fall, dass ein Finanzinstrument in den eigenen Eigenkapitalinstrumenten des bilanzierenden Unternehmens erfüllt wird oder werden kann. Für Finanzinstrumente, die in den eigenen Eigenkapitalinstrumenten des bilanzierenden Unternehmens erfüllt werden (z.B. eine vom bilanzierenden Unternehmen gekaufte Kaufoption auf eigene Aktien), wird die Grundregel aufgestellt, dass diese Finanzinstrumente grundsätzlich selbst Eigenkapitalinstrumente darstellen.
Zu dieser Grundregel bestehen jedoch Ausnahmeregeln. [...]
Mit freundlicher Genehmigung des Schäffer-Poeschel Verlages
Download des vollständigen Beitrages:
Leseprobe: Eigenkapital versus Fremdkapital nach IRFS.pdf
Erstellt von KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG am 07.02.2008
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