Deckungsgrad I

Beschreibung :  
Der Deckungsgrad I (1. Grades) gibt darüber Auskunft, inwieweit das Anlagevermögen durch das Eigenkapital gedeckt ist. Langfristiges Vermögen soll auch langfristig finanziert sein (goldene Bilanzregel)! Da zum langfristigen Kapital auch das langfristige Fremdkapital zählt und beim Deckungsgrad I nur das Eigenkapital einbezogen wird, kann der Deckungsgrad I auch unter 100% liegen (Ziel 70 bis 100%). Wird jedoch zum Eigenkapital das langfristige Fremdkapital hinzugerechnet (Deckungsgrad II), sollte die Kennzahl deutlich über 100% liegen (Ziel 110 bis 150%).

Je weiter der Deckungsgrad II über 100% liegt, umso mehr ist neben dem Anlagevermögen auch das Umlaufvermögen durch langfristiges Kapital finanziert und damit eine höhere finanzielle Stabilität des Unternehmens gegeben. Ist das Anlagevermögen z.B. zum Teil kurzfristig finanziert (Anlagendeckungsgrad II unter 100%) könnte das Unternehmen bei Fälligkeit kurzfristiger Verbindlichkeiten in Zahlungsschwierigkeiten geraten, da das Umlaufvermögen zur Deckung nicht ausreicht und das Anlagevermögen nicht so schnell liquidierbar ist.

Berechnung :  
Deckungsgrad I =   Eigenkapital  
 
 
bruch * 100%   
 
 
 Anlagevermögen
 

Anmerkungen :
 

andere Bezeichnungen: Anlagendeckungsgrad, Anlagendeckung, Goldene Bankregel
Zielwert :   


70% bis 100%

Beispiel :   
Deckungsgrad I =  292,9 mio EUR = 79,94%  
 
 
bruch * 100%  
 
 
366,4 mio EUR
 
 
 

Die Beispielwerte stammen aus dem Jahresabschluss 2003 der Lenzing AG.  Dieser ist Auszugsweise hier hinterlegt. >>

Das Eigenkapital setzt sich aus den passiven Bilanzpostionen A,B und C zusammen. Das Anlagevermögen setzt sich aus den aktiven Bilanzposten A.I.-III. zusammen.
 
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Literaturhinweise

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03.04.2008 22:12:48 - Aktionär

Wenn der Deckungsgrad zwei Aufschluss darüber geben soll, inwiefern stark das Umlaufvermögen durch das langfristige Kapital gedeckt, wieso wird dann durch das Anlagevermögen und nicht gar das Umlaufvermögen geteilt - ich meine das ergibt doch überhaupt keinen Sinn oder?
[ Zitieren | Name ]

04.04.2008 09:02:20 - Redaktion CP

Beim Deckungsgrad II geht es vorrangig, wie auch beim Deckungsgrad I um die Feststellung inwieweit das Anlagevermögen langfristig finanziert ist. Da jedoch das langfristige Fremdkapital mit einbezogen wird, sollte möglichst auch ein Teil des Umlaufvermögens langfristig finanziert sein. Satz 4 im Beitrag steht im Zusammenhang mit Satz 3.
[ Zitieren | Name ]
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